ISRC - International Standard Recording Code
Schlüssel zur Rechteverwaltung im digitalen Zeitalter
Während die Digitalisierung in der Unterhaltungselektronik voranschreitet, stellt sie auch die Tonträgerindustrie vor ernste Herausforderungen. Sie muss rechtliche und technische Rahmenbedingungen schaffen, damit jeder Tonträgerhersteller die Nutzung seiner Produkte kontrollieren kann. Der International Standard Recording Code (ISRC) ist ein Instrument, das den Anforderungen zur Kontrolle von Tonaufnahmen bei elektronischer Lieferung (Music on Demand) und digitaler Sendung (Digital Audio Broadcasting) in idealer Weise gerecht wird.
Was ist der ISRC?
Der ISRC ist eine zwölfstellige digitale Kennzeichnung von Tonaufnahmen. Seine Besonderheit ist es, dass er im Subcode digitaler Aufnahmen unhörbar mitgeführt wird. Durch permanente Wiederholung des ISRC im Datenstrom kann die Nutzung einer digitalen Aufnahme jederzeit identifiziert werden. Die Vergabe des ISRC und die Codierung auf den Tonträger erfolgt während des Pre-Mastering. Die Verbände der Tonträgerhersteller sehen im ISRC den Schlüssel zur künftigen Administration von Lizenzen. Durch den ISRC als integralen Bestandteil von Tonaufnahmen kann die Lizenzabwicklung bei der Nutzung von Musik automatisiert und damit entscheidend effizienter werden.
IFPI empfiehlt allen Musikproduzenten die Verwendung des ISRC
Der ISRC ist internationaler Standard für die Nummerierung von Ton- und Bildtonaufnahmen (ISO 3901). Er ist bereits heute ein zentrales Identifikationskriterium in Datenbanken von Tonträgerherstellern, Verlagen, Verwertungsgesellschaften und Rundfunkarchiven. IFPI arbeitet auf internationaler Ebene an einem standardisierten EDI-Format für den ISRC-gestützten Datenaustausch.
Die Bestandteile des ISRC (12-stellig, ohne Leerzeichen):
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ISRC
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CH
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A 44
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01
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00212
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Länder-
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Erstinhaber-
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Jahres-
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Aufnahmeschlüssel
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Was müssen Tonträgerhersteller tun?
Welche Abteilungen - soweit vorhanden - müssen involviert werden?
ISRC-Vergabe
Jeder Tonträgerhersteller ist dafür verantwortlich, dass ISRCs für seine eigenen Tonaufnahmen vergeben werden.
Jede einzelne Tonaufnahme erhält einen eigenen ISRC. Sollten verschiedene Mixes und Edits einer Tonaufnahme existieren, muss für jeden Edit oder Mix ein eigener ISRC vergeben werden.
Ein einmal vergebener ISRC bleibt mit einer Aufnahme über deren gesamten Lebenszyklus verbunden und ändert sich nicht. Häufig wird eine Tonaufnahme auf einer Reihe unterschiedlicher Veröffentlichungen verwendet wie z.B. einer Single, einem Longplay-Album oder einer Compilation. Der verwendete ISRC ist in allen Fällen derselbe. Daher ändert sich der ISRC auch nicht, wenn die Tonaufnahme an einen neuen Besitzer weiterveräussert wird; der neue Besitzer darf keinen neuen ISRC vergeben.
Backkatalog
Der ISRC sollte für alle Tonaufnahmen eines Tonträgerherstellers vergeben werden - einschliesslich des Backkatalogs. Neuauflagen sollten daher unbedingt nachcodiert werden.
Lizenzrepertoire
Befinden sich Tonaufnahmen im Besitz eines dritten Tonträgerherstellers und sind diese an Ihre Gesellschaft lizenziert worden, ist grundsätzlich der dritte Tonträgerhersteller für die Vergabe des ISRC der lizenzierten Tonaufnahme zuständig. Insbesondere bei nicht-exklusiven und nicht-weltweiten Lizenzen darf der Lizenznehmer keine ISRCs für die lizenzierten Tonaufnahmen vergeben. Die ISRC-Vergabe muss beim Lizenzgeber erfolgen.
Der ISRC ist ein einzigartiges Instrument zur Identifikation von Tonaufnahmen. Er lässt jedoch keine Schlüsse dahingehend zu, wer der aktuelle Rechteinhaber einer Tonaufnahme ist. Diese Information ist nur über die mit dem ISRC verknüpften Datensätze verfügbar.
Die Vorteile des ISRC auf einen Blick
Downloaden Sie hier das Antragsformular für den ISRC.