Game Over
Die Ende 2005 gestartete Aktion „Game Over“ folgte auf eine Informations- und Aufklärungskampagne, in der auf die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums und auf die möglichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung – Strafen und Schadenersatz – hingewiesen wurde. Seit Ende 2005 werden auch Privatpersonen straf- wie auch zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen, wenn sie ohne Zustimmung der Rechteinhaber Musik über das Internet verbreiten. Mit der Aktion „Game Over“ wurde auch verdeutlicht, dass kein Tauschbörsen-Nutzer (Peer-2-Peer-Netzwerke) im Internet anonym ist. Jeder Down/Uploader hinterlässt eine Spur, die zurückverfolgt werden kann. Seit 2005 ergingen zahlreiche Strafurteile gegen Filesharer. Zivilrechtlich mussten erwischte Raubkopierer neben der Löschung aller illegalen Musikfiles vor allem auch Schadenersatz in der Grössenordnung zwischen 3'000.-- und 10'000.-- Schweizer Franken leisten.