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Verwertungsgesellschaften

Die Nutzung von Rechten wird unterteilt in Erstnutzungen und Zweitnutzungen. Erstnutzungen (z.B. Produktion von Ton- und Tonbildträgern oder Sendungen, Live-Aufführungen von Interpreten, Verkäufe von CDs) kontrollieren die Rechteinhaber selber, indem sie ihre finanziellen Ansprüche direkt gegenüber den Nutzern geltend machen. Die Zweitnutzungen (z.B. Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehsendungen auf Kabelnetzen, Empfang von Radio- und Fernsehsendungen in öffentlichen Lokalen, Überspielungen von Sendungen oder Ton- und Tonbildträgern zum privaten Gebrauch, Vervielfältigungen für Schule und Betrieb, Vermieten von Ton- und Tonbildträgern, Senden und öffentliches Aufführen von im Handel erhältlichen Ton- und Tonbildträgern) können vom einzelnen Berechtigten vielfach nicht überblickt werden. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei gewissen Fällen die finanziellen Ansprüche kollektiv wahrgenommen werden müssen - von einer konzessionierten, unter staatlicher Aufsicht stehenden Verwertungsgesellschaft. In der Schweiz sind dies die Gesellschaften SUISA, SSA, Swissperform, Suissimage und ProLitteris.

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Partner

IFPI Schweiz arbeitet insbesondere mit folgenden Verbänden zusammen:

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