Piraterie
Unter Piraterie wird die unautorisierte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen verstanden. Unautorisiert bedeutet, ohne Einwilligung der Rechteeinhaber (Urheber, Interpret, Produzent). Piraterie ist zum Beispiel:
• Identfälschungen von CDs, DVDs, etc.
• Unautorisierte Vervielfältigungen (Kopien) von CDs, Musikdateien, Covers, etc.
• Unautorisierte Radio- und Konzertmittschnitte
• Unautorisierte Bearbeitungen von Werken
• Unautorisierte Verbreitung von Musik (Senden, Weitersenden, Wahrnehmbarmachen,
• Unautorisierte Vervielfältigungen (Kopien) von CDs, Musikdateien, Covers, etc.
• Unautorisierte Radio- und Konzertmittschnitte
• Unautorisierte Bearbeitungen von Werken
• Unautorisierte Verbreitung von Musik (Senden, Weitersenden, Wahrnehmbarmachen,
Zugänglichmachen, Verkaufen, - Verschenken, Verleihen, Vermieten, Tauschen, Anbieten,
Aufführen, Vorführen oder sonst wie zu verbreiten)
Piraterie ist strafbar und gewährt den Geschädigten Schadenersatz- Unterlassungs-, Beseitigungs-, Verbots- und Auskunftsansprüche. Die Strafbestimmungen sind in den Artikeln 67 bis 73 URG (Urheberrechtsgesetz; www.admin.ch/ch/d/sr/c231_1.html) festgehalten, der zivilrechtliche Schutz in den Artikel 61 bis 66a URG.
Urheberrechtsverletzungen werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Bei Gewerbsmässigkeit beträgt die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.
Aktueller Hinweis
In Abstimmung mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) weist IFPI Schweiz auf folgendes hin:
IFPI Schweiz nimmt zur Verfolgung von Musikpiraterie an p2p-Netzwerken teil. Dabei dokumentiert IFPI Schweiz verschiedene Daten, die sie zur Erstellung von Strafanzeigen gegen p2p-Nutzer verwendet, die unautorisiert Musikaufnahmen der IFPI-Mitglieder in p2p-Netzwerke hochladen. Bei den dokumentierten Daten dieser Nutzer handelt es sich ausschliesslich um folgende, jedem p2p-Netzwerkteilnehmer zugängliche Daten:
• Name der genutzten p2p-Software
• Aliasname des unautorisierten Anbieters (nicht bei jeder p2p-Software existent)
• Alle Eigenschaften der von IFPI Schweiz zu Beweiszwecken heruntergeladenen Musikdateien (Titel, Künstler, Dateigrösse)
• IP-Adresse die zum Upload genutzt wird
• Verzeichnis der vom unautorisierten Anbieter heraufgeladenen bzw. angebotenen Musikdateien
• Anfangs- und Endzeitpunkt der Dokumentationsaktivität von IFPI Schweiz
Diese Daten dienen ausschliesslich dazu, Strafanträge zu stellen und nach einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung gegebenenfalls zivilrechtliche Forderungen geltend zu machen. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung nimmt IFPI Schweiz mit den Beschuldigten keinen Kontakt auf; es steht diesen aber jederzeit frei, IFPI Schweiz von sich aus zu kontaktieren und so bereits während des laufenden Strafverfahrens eine aussergerichtliche Erledigung herbeizuführen.
Urheberrechtsverletzungen werden heutzutage mehrheitlich im Internet begangen. Zur Bekämpfung der Internetkriminalität haben Bund und Kantone eine Koordinationsstelle geschaffen (KOBIK), welcher Urheber- und andere Rechtsverletzungen im Internet direkt unter www.cybercrime.ch/cgi-bin/trystart_d.pl gemeldet werden können. In der Schweiz bekämpfen aktiv folgende Organisationen Urheberrechts-verletzungen:
IFPI Schweiz (Verband der Schweizer Ton- und Tonbildträgerproduzenten)
www.ifpi.ch
SAFE (Schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung von Piraterie)
www.safe.ch
SUISA (Verwertungsgesellschaft der Urheber und Verleger von Musik)
www.suisa.ch
BSA (Business Software Alliance)
www.bsa.org/country.aspx?sc_lang=de-CH
Contra Piracy (Worldwide Association of Internet-Investigation Companies and Specialists)
www.contrapiracy.com