Das Schweizer Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass gewisse Musiknutzungen zwingend von Verwertungsgesellschaften mittels gemeinsamen Tarifen wahrgenommen werden müssen. Bei der Musiknutzung von im Handel erhältlichen Ton- und Tonbildträgern (im Sinne von Musikaufnahmen) handelt es sich um folgende Bereiche bzw. Tarife: