Informieren Sie sich über die Tarife.

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Verwertungsgesellschaften

Das Schweizer Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass gewisse Musiknutzungen zwingend von Verwertungsgesellschaften mittels gemeinsamen Tarifen wahrgenommen werden müssen. Bei der Musiknutzung von im Handel erhältlichen Ton- und Tonbildträgern (im Sinne von Musikaufnahmen) handelt es sich um folgende Bereiche bzw. Tarife:

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