top of page
valentino-funghi-VRr9a2rOoBI-unsplash.jp

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IFPI Schweiz – Erwerb ISRC

​

Datum des Inkrafttretens: 18. April 2021

Zuletzt geändert am: 06. September 2021

 

IFPI Schweiz, Berninastrasse 53, 8057 Zürich ("IFPI"), bietet die angebotenen Produkte dem/der Nutzer/in (nachstehend “Nutzer“) gemäss den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "Geschäftsbedingungen" oder "Vereinbarung") an.

Indem der Nutzer Produkte von IFPI, insbesondere ISRC, erwirbt, erklärt er sich mit allen Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden ausdrücklich wegbedungen.

Der Nutzer akzeptiert daher die nachstehend definierten Geschäftsbedingungen:

 

1. Territoriale Einschränkung

Die von IFPI angebotenen Produkte richten sich ausschliesslich an Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

 

2. Bestellprozess

2.1 Der Nutzer gibt durch Ausfüllen des von IFPI bereitgestellten Bestellformulars und Drücken des „Bestellen“ – Buttons ein verbindliches Angebot zum Produkteerwerb ab. Der Nutzer erhält eine automatisch generierte Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch IFPI dar, sondern informiert den Nutzer lediglich darüber, dass die Bestellung bei IFPI eingegangen ist.

2.2 Ein Vertrag über das bestellte Produkt kommt zustande, indem die IFPI das Angebot durch Lieferung an den Nutzer oder durch Zusendung einer verbindlichen Annahmeerklärung annimmt. IFPI kann die Annahme jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern. Erst mit Annahme des Angebots besteht ein Anspruch auf Lieferung.

2.3 Der Nutzer hat die von IFPI verlangten Daten wie Personalien, Adresse, Kreditkartennummer und weitere Angaben wahrheitsgetreu anzugeben.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken), inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Bezahlung ist per Kreditkarte (Visa und Mastercard) oder mit anderen, auf der Website von IFPI gegebenenfalls angegebenen Zahlungsmethoden möglich.

Mit dem Anklicken von "Bestellen" und der Angabe seiner Zahlungsinformationen gibt der Nutzer die Erlaubnis, seine Kreditkarte oder ein anderes Zahlungskonto in der angegebenen Höhe für den Wert des angeforderten Produkts zu belasten, gemäss aktueller Preisliste (https://www.ifpi.ch/codes-beantragen).

 

4. Sicherheit der Zahlungsdaten

Die Kreditkartendaten des Nutzers werden mittels SSL-Technologie verschlüsselt. Jede Transaktion wird online bei dem jeweiligen Kreditkartenanbieter respektive Zahlungspartner autorisiert. Auf der Kreditkartenabrechnung ist die Transaktion unter “IFPI Schweiz“ ersichtlich. IFPI speichert die Kreditkartennummer des Nutzers nicht.

​

5. Datenschutz

5.1 IFPI verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Nutzers in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

5.2 Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Angaben in Datenbanken von IFPI, deren Schwestergesellschaften und Muttergesellschaft und in Datenbanken von verbundenen Unternehmen gespeichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung bearbeitet werden. Die Daten des ISRC Start-Up werden von IFPI in der entsprechenden Datenbank (https://isrcsearch.ifpi.org) gespeichert. Der Nutzer des ISRC Professional hat die Daten selber in folgender Datenbank zu erfassen: https://www.soundexchange.com/artist-copyright-owner/registration-membership/. IFPI ist im Weiteren auch berechtigt, die Daten sonstigen Drittparteien, insbesondere den Verwertungsgesellschaften, zugänglich zu machen, soweit dies im Einklang mit den Zielsetzungen ist, die mit der Bereitstellung des ISRC zusammenhängen.

 

6. Vorgaben in Bezug auf den Einsatz des ISRC

6.1 Mit dem Erwerb und dem Einsatz des ISRC bestätigt der Nutzer, dass er die Eigenschaft als Tonträgerhersteller erfüllt, er mithin das wirtschaftliche Risiko der Produktion der Aufnahmen trägt, die mit einer Codierung versehen werden.

6.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten. Insbesondere ist eine Veräusserung oder ein Zuverfügungstellen des ISRC an Dritte wie bspw. andere Labels oder an Musiker und musikalische Produzenten untersagt.

6.3 Der Nutzer sichert zu, die Vorgaben des ISRC-Handbuchs bei der Vergabe und Nutzung des ISRC einzuhalten. Das ISRC-Handbuch ist über diesen Link

zugänglich: https://www.ifpi.ch/codes-basisinformationen

6.4 Insbesondere, aber nicht abschliessend, sind folgende Regelungen einzuhalten:

Der ISRC dient zur Identifikation einzelner Ton- und Tonbildaufnahmen.

6.4.1 Der ISRC wird vom Erstinhaber der Rechte einer Aufnahme vergeben. Dieser muss jede neue Version einer Aufnahme mit einem eigenen ISRC versehen. Zu jedem vergebenen ISRC sind folgende Metadaten anzulegen: Hauptkünstlername, Titel der Aufnahme, Versionstitel oder alternativer Titel oder Untertitel, Dauer der Aufnahme, Inhaltstyp (Tonaufnahme oder Musikvideo), Datum der Veröffentlichung und – sofern gegeben – Informationen über Samplingsequenzen und Querverweise auf in der Aufnahme verwendete Aufnahmen Dritter.

6.4.2 Ein bereits vergebener Code darf nie mehrfach vergeben werden. Daher dürfen Aufnahmen, die von anderen Tonträgerherstellern respektive Rechteinhabern unverändert in Lizenz übernommen werden und bereits mit einem ISRC versehen sind, auch nicht neu codiert werden (bspw. bei Compilations).

6.4.3 In seiner schriftlichen Form müssen dem Code die Buchstaben „ISRC“ voranstehen und die vier Bestandteile sind der Übersichtlichkeit halber durch Bindestriche voneinander zu trennen. Bei dem Eintrag des ISRC in Datenbanken oder in den Subcode der digitalisierten Aufnahmen ist jedoch nur die einfache 12-stellige Darstellungsform zu wählen, ohne Leerschläge und/oder Bindestriche.

6.4.4 Der Länderschlüssel kennzeichnet das Land, von dessen lokaler ISRC-Vergabestelle der Erstinhaber-Schlüssel vergeben wurde. Er besteht aus zwei Buchstaben, die jedem Land durch die ISO (International Organization for Standardization) zugeteilt worden sind.

6.4.5 Der Erstinhaberschlüssel bezeichnet beim ISRC Professional das Unternehmen, das die Aufnahme codiert. Der Erstinhaberschlüssel ist alphanumerisch und besteht aus drei Zeichen.

6.4.6 Der Jahresschlüssel gibt das Jahr an, in dem der ISRC für die jeweilige Aufnahme vergeben wird. Der Code besteht aus den letzten beiden Zahlen des Jahres, in dem der ISRC der Aufnahme zugeordnet wird. Er wird direkt vom Unternehmen vergeben, das die Codierung vornimmt, also vom Nutzer, der den ISRC von IFPI bezogen hat.

6.4.7 Der vom Nutzer zu vergebende Aufnahmeschlüssel besteht aus fünf Ziffern. Die Codierung sollte üblicherweise fortlaufend erfolgen. Der Nutzer kann beim ISRC Professional andere Codierungssysteme, die aus betrieblichen Gründen sinnvoll sind, in den ISRC integrieren – vorausgesetzt, dass diese Systeme auf numerischer Basis aufgebaut und höchstens fünfstellig sind. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Gesamt-Code zwölfstellig ist. Fehlende Stellen müssen dementsprechend mit Nullen aufgefüllt werden.

6.4.8 Die Zuweisung eines ISRC und die Weitergabe des ISRC an einen Dritten als Kennung für eine bestimmte Aufnahme darf nicht mit einer urheberrechtlichen Registrierung verwechselt werden. Die Anmeldung von musikalischen Werken hat von den Komponisten, Textdichtern und Verlegern weiterhin bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften zu erfolgen. Gleiches gilt in Bezug auf die Interpreten- und Produzentenrechte, welche von Verwertungsgesellschaften treuhänderisch wahrgenommen werden.

6.4.9 Die Codierung eines ISRC hat so sicher und dauerhaft wie möglich zu erfolgen. Dies kann durch die Verwendung von Wasserzeichen, Fingerabdrücken, digitalen Tags, Strichcodes, kryptographischen Hashes, digitalen Signaturen und anderen Techniken geschehen.

6.4.10 Ein ISRC ist einer Aufnahme zuzuordnen, wenn der Nutzer beabsichtigt, diese zu verwerten. Verwertung bedeutet nicht notwendigerweise eine kommerzielle, auf die Erzielung von monetären Einkünften gerichtete Verbreitung, sondern kann auch alleine auf Marketing, Promotion oder Reputationsgewinn gerichtet sein.

6.4.11 Der Nutzer ist angehalten, ISRC für eine unfertige Aufnahme nicht ausserhalb des Produktionsprozesses zu übermitteln, insbesondere wenn mit der Aufnahme Metadaten verbunden sind, die sich vor der Veröffentlichung ändern können, oder wenn anschliessend verschiedene Mischungen erstellt werden. Werden mehrere Mischungen erstellt, dann sind diesen unterschiedliche ISRC zuzuweisen.

6.4.12 Aufnahmen, die identisch sind, müssen durch denselben ISRC identifiziert werden.

Eine Aufnahme mit einem ISRC, die seit der Zuweisung eines ISRC eine wesentliche Änderung erfahren hat, darf nicht mit dem alten ISRC identifiziert werden und muss einen neuen ISRC erhalten.

6.4.13 Massgebliches Kriterium bei der Bestimmung, ob eine wesentliche Änderung vorliegt, ist, ob sich eine Aufnahme von einer anderen aufgrund eines unterschiedlichen kreativen Inputs unterscheidet. Wenn ein kreativer Input für den Unterschied verantwortlich ist, ist ein neuer ISRC erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn beispielsweise ein Remix, eine neue Mischung, eine verkürzte oder verlängerte Version, eine Version, die mit zusätzlichen Spuren versehen ist, oder wenn Stems veröffentlicht werden. Erfolgt ein neues Mastering, ist zu ermitteln, ob dem Mastering ein kreativer Prozess zugrunde liegt, der über rein technische Manipulationen wie Level-Anhebung und ähnliches hinausgeht. Beispiele zur Veranschaulichung der Abgrenzungskriterien sind dem ISRC-Handbuch zu entnehmen, welches über folgenden Link zugänglich ist: https://www.ifpi.ch/codes-basisinformationen

6.4.14 Dem Nutzer ist bewusst, dass sich Fehler bei der Codierung auf andere Registranten auswirken können, die sich regelkonform verhalten. Beispiele hierfür sind die Verwendung eines falschen Präfixes, insbesondere wenn das Präfix als separater Ländercode und Registrierstellencode unter einer früheren Ausgabe des internationalen Standards zugewiesen wurde. In diesem Fall muss sich der Nutzer an die IFPI wenden, um den Sachverhalt zu klären.

6.4.15 Werden zwei unterschiedliche ISRC fälschlicherweise derselben Aufnahme zugeordnet, wird der präferierte ISRC für die Aufnahme beibehalten und der andere gelöscht und nicht mehr verwendet, muss jedoch in den Metadaten des präferierten ISRC aufgeführt werden.

6.4.16 Wenn eine Aufnahme lizenziert wird, so ist sie nicht mit einem neuen ISRC zu versehen, auch wenn der neue Lizenznehmer seine eigenen Aufnahmen mit einem eigenen ISRC versieht.

 

7. Geistiges Eigentum im Zusammenhang mit den von IFPI bereitgestellten Inhalten und Diensten

Die Inhalte auf der Website und anderen Plattformen von IFPI, insbesondere Informationen, Dokumente, Produkte, Marken, Logos, Grafiken, Töne, grafische Benutzeroberflächen, Software und Dienstleistungen, wurden entweder von IFPI oder einem Anbieter, Entwickler oder sonstigen Partner, der im Auftrag von IFPI handelt, entwickelt. Die zugrundeliegenden geistigen Eigentumsrechte verbleiben zu jeder Zeit im ausschliesslichen und vollständigen Eigentum von IFPI. Die Inhalte dürfen weder ganz noch teilweise reproduziert, kopiert oder nachgeahmt werden. Die Bezeichnung von IFPI, Logos und andere Elemente sind gesetzlich geschützt. Insbesondere "IFPI" ist eine eingetragene Marke.

 

8. Links

IFPI hat keinen Einfluss auf den Inhalt von externen Websites, die mittels Links auf der Website von IFPI zugänglich sind. IFPI übernimmt somit keine Gewähr für Inhalte dieser externen Websites. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstösse überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernt IFPI derartige Links umgehend.

 

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Der Nutzer garantiert, dass er über alle Rechte verfügt, die Produkte zu beziehen sowie einzusetzen, und dass er die von IFPI bezogenen Produkte mit aller Sorgfalt und regelkonform nutzt. Insbesondere garantiert der Nutzer, dass er der wirtschaftliche Produzent der Aufnahmen ist, und diese Rechte auf niemand anderen übertragen hat oder übertragen wird. Er steht dafür ein, dass ihn keine anderweitigen Bindungen daran hindern, vorliegende Vereinbarung abzuschliessen und zu erfüllen.

9.2 Der Nutzer des ISRC Professional stellt sicher, die Vergabe sorgfältig zu dokumentieren und die einschlägigen Regeln, wie sie in dieser Vereinbarung und im ISRC-Handbuch (https://www.ifpi.ch/codes-basisinformationen) beschrieben sind, einzuhalten.

9.3 Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Verwendung der von IFPI bereitgestellten Produkte durch den Nutzer auf dessen alleiniges und ausschliessliches Risiko erfolgt. IFPI lehnt ausdrücklich alle Gewährleistungen und Garantien jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigende Zusicherung der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Qualität und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist. IFPI übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Produkte den Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass die Produkte ununterbrochen, rechtzeitig, sicher oder fehlerfrei zur Verfügung stehen; IFPI übernimmt auch keine Gewährleistung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Produkte erzielt werden können. Darüber hinaus erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass alle informativen Artikel oder Meinungsäusserungen, die sich auf den Portalen von IFPI befinden, weder als professionelle noch als rechtliche Beratung gedacht sind. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, auf jegliche Haftungsansprüche zu verzichten, die sich aus der Entscheidung des Nutzers ergeben könnten, den informativen Artikeln oder Meinungsäusserungen zu folgen.

9.4 Dem Nutzer ist bewusst, dass die von IFPI vorgenommene Prüfung des Labelnamens bei der Bestellung eines ISRC Professional summarischer Natur ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass der von ihm gewählte Labelname keine Marken-, Wettbewerbs-, Firmen-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt oder gesetzlichen Bestimmungen zuwiderläuft.

9.5 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass IFPI, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, in keinem Fall für Schäden jeglicher Art gegenüber dem Nutzer oder einer natürlichen oder juristischen Person, die Rechte geltend macht, haftbar gemacht werden kann. Dies gilt einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, indirekte oder Folgeschäden, Reputationsschäden oder sonstige Schäden in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den von IFPI bereitgestellten Produkten und Informationen. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von IFPI unter jeder Bestimmung dieser Vereinbarung insgesamt auf einen Betrag begrenzt, der nicht höher ist als der Betrag, den der Nutzer an IFPI in Bezug auf die von IFPI bezogenen Produkten bezahlt hat. 

9.6 Der Nutzer stellt IFPI von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte und sonstigen Inhalte bzw. dem Erwerb von Produkten von IFPI durch den Nutzer sowie einer vom Nutzer begangenen Verletzung dieser Bestimmungen, des Gesetzes oder Rechten Dritter erhoben werden. Der Nutzer ersetzt IFPI jede in diesem Zusammenhang erwachsene Aufwendung, Schädigung und entgangenen Gewinn, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungskosten.

9.7 Soweit eine Entschädigung oder Haftungsfreistellung zugunsten IFPI vorgesehen ist, erstreckt sich eine solche Entschädigung oder Haftungsfreistellung auch auf Vertreter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren, Beteiligte, Vorgänger und Nachfolger der entsprechenden Personen.

 

10. Änderungen der Geschäftsbedingungen

10.1 IFPI behält sich das Recht vor, die angebotenen Produkte aus dem Sortiment zu nehmen, neue hinzuzufügen oder die Produkte anzupassen.

10.2 IFPI ist auch berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuellen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von IFPI einsehbar.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Änderungen dieser Vereinbarung sofort nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und durchsetzbar sind. 

 

11. Auslegung der Geschäftsbedingungen bei Widersprüchen und Lücken

11.1 Sollten die Geschäftsbedingungen Widersprüche oder Lücken enthalten, so ist anhand von Zweck, Sinn und Geist sowie dem Prinzip von Treu und Glauben und den gegenseitigen Interessen der Parteien zu ermitteln, welche Regelung als angemessen erscheint. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen.

11.2 Jede aktualisierte oder geänderte Version der Geschäftsbedingungen ersetzt alle früheren Versionen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung, und die frühere Version hat keine fortdauernde rechtliche Wirkung, es sei denn, die überarbeitete Version verweist ausdrücklich auf die frühere Version und hält die frühere Version oder Teile davon in Kraft.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

AGB Labelcode

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IFPI Schweiz – Erwerb Labelcode

​

Datum des Inkrafttretens: 7. Mai 2021

Zuletzt geändert am: 06. September 2021

 

IFPI Schweiz, Berninastrasse 53, 8057 Zürich ("IFPI"), bietet die angebotenen Produkte dem Nutzer («Nutzer») gemäss den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Geschäftsbedingungen" oder "Vereinbarung") an.

Indem der Nutzer Produkte von IFPI, insbesondere einen Labelcode, erwirbt, erklärt er sich mit allen Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden ausdrücklich wegbedungen.

Der Nutzer akzeptiert daher die nachstehend definierten Geschäftsbedingungen:

 

1. Anwendungsbereich Labelcode

1.1 Der Labelcode ist eine fünfstellige Kennziffer zur Kennzeichnung von Tonträgern (Beispiel LC 00123), bzw. der Zurechnung von Tonträgern zu einem Plattenlabel.

1.2 Ein Labelcode wird nach erfolgter Erst-Veröffentlichung von Tonaufnahmen vergeben.

 

2. Territoriale Einschränkung

Die von IFPI angebotenen Produkte richten sich ausschliesslich an Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

​

3. Bestellprozess

3.1 Der Nutzer gibt durch Ausfüllen des von IFPI bereitgestellten Bestellformulars und Drücken des „Bestellen“ – Buttons ein verbindliches Angebot zum Produkteerwerb ab. Der Nutzer erhält eine automatisch generierte Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch IFPI dar, sondern informiert den Nutzer lediglich darüber, dass die Bestellung bei IFPI eingegangen ist.

3.2 Ein Vertrag über das bestellte Produkt kommt zustande, indem die IFPI das Angebot durch Lieferung an den Nutzer oder durch Zusendung einer verbindlichen Annahmeerklärung annimmt. IFPI kann die Annahme jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern. Erst mit Annahme des Angebots besteht ein Anspruch auf Lieferung.

3.3 Der Nutzer hat die von IFPI verlangten Daten wie Personalien, Adresse, Kreditkartennummer und weitere Angaben wahrheitsgetreu anzugeben.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken), inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Bezahlung ist per Kreditkarte (Visa und Mastercard) oder mit anderen, auf der Website von IFPI gegebenenfalls angegebenen Zahlungsmethoden möglich.

Mit dem Anklicken von "Bestellen" und der Angabe seiner Zahlungsinformationen gibt der Nutzer die Erlaubnis, seine Kreditkarte oder ein anderes Zahlungskonto in der angegebenen Höhe für den Wert des angeforderten Produkts zu belasten, gemäss aktueller Preisliste (https://www.ifpi.ch/codes-beantragen).

​

5. Sicherheit der Zahlungsdaten

Die Kreditkartendaten des Nutzers werden mittels SSL-Technologie verschlüsselt. Jede Transaktion wird online bei dem jeweiligen Kreditkartenanbieter respektive Zahlungspartner autorisiert. Auf der Kreditkartenabrechnung ist die Transaktion unter «IFPI Schweiz» ersichtlich. IFPI speichert die Kreditkartennummer des Nutzers nicht.

 

6. Datenschutz

6.1 IFPI verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Nutzers in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

6.2 Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Angaben in Datenbanken von IFPI, deren Schwestergesellschaften und Muttergesellschaft und in Datenbanken von verbundenen Unternehmen gespeichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung bearbeitet werden. IFPI ist im Weiteren auch berechtigt, die Daten sonstigen Drittparteien, insbesondere den Verwertungsgesellschaften, zugänglich zu machen, soweit dies im Einklang mit den Zielsetzungen ist, die mit der Bereitstellung des Labelcodes zusammenhängen.

 

7. Vorgaben in Bezug auf den Einsatz des Labelcodes

7.1 Mit dem Erwerb und dem Einsatz des Labelcodes bestätigt der Nutzer, dass er die Eigenschaft als Tonträgerhersteller erfüllt, er mithin das wirtschaftliche Risiko der Produktion der Aufnahmen trägt, die unter dem entsprechenden Labelcode veröffentlicht werden.

7.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten. Insbesondere ist eine Veräusserung oder ein Zurverfügungstellen des Labelcodes an andere Labels oder an Musiker und musikalische Produzenten untersagt.

 

8. Rahmenbedingungen

8.1 Der Nutzer ist insbesondere mit folgenden Rahmenbedingungen vertraut, die einen Einfluss auf seine Entscheidung haben können, den Labelcode bei IFPI Schweiz oder bei einer anderen Institution, insbesondere der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) in Deutschland zu beziehen: Schweizer Produzenten haben sich bewusst zu sein, dass der Labelcode insbesondere auch auf dem deutschen Markt ein wichtiges Instrument darstellt und Voraussetzung bilden kann, dass die Aufnahmen überhaupt von Rundfunkanstalten und weiteren Verbreitern von Aufnahmen gesendet werden.

8.2 Der Labelcode kann in Deutschland bei der GVL kostenlos bezogen werden, vorzugsweise zusammen mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags. Die Anmeldeformalitäten sind für den Antragsteller administrativ und zeitlich aufwändiger als der Bezug über IFPI. Details zum Prozess sind der Webseite der GVL zu entnehmen (https://gvl.de/rechteinhaber/tontraegerhersteller).

8.3 Der Weg über die GVL bietet jedoch den substantiellen Vorteil, dass der Nutzer dadurch an der Verteilung von Sendevergütungen der GVL für Sendungen in Deutschland partizipieren kann. Dies ist für Tonträgerhersteller mit Sitz in der Schweiz, deren Repertoire in Deutschland gespielt wird, von grosser Relevanz.

8.4 Der Bezug des Labelcodes über IFPI Schweiz erfolgt zwar rasch und unkompliziert, hat aber den Nachteil, dass der Tonträgerhersteller damit noch nicht an der Verteilung der Sendevergütungen der GVL partizipiert. Eine nachträgliche Registrierung bei der GVL kann jedoch dazu führen, dass der Tonträgerhersteller mit demselben Labelcode an den Sendevergütungen der GVL partizipieren kann, sofern die entsprechenden Vorgaben erfüllt werden.

8.5 Möchte der Tonträgerhersteller den Labelcode über IFPI Schweiz beziehen, so ist das Formular als PDF-Datei herunterzuladen und entsprechend auszufüllen (direkt am Bildschirm, sofern ein pdf-Reader auf dem System installiert ist, oder in gut leserlicher Handschrift, nach dem Ausdruck). Das fertig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist an IFPI Schweiz, Berninastrasse 53, 8057 Zürich, zu senden. Nach Eingang des ausgefüllten Antragsformulars prüft IFPI in Zusammenarbeit mit der GVL summarisch, ob die gewünschte Labelbezeichnung nicht bereits vergeben ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so erfolgt die Zuteilung des LC-Codes normalerweise innert 10 Tagen nach Eingang der Bearbeitungsgebühr.

8.6 Die Vergabe eines Labelcodes ist ohne Benennung eines dazugehörigen Label-Namens nicht möglich. IFPI Schweiz prüft in. Zusammenarbeit mit der GVL die ihr angegebenen Label-Namen lediglich anhand des entsprechenden Verzeichnisses der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) auf allfällige Kollisionen und behält sich vor, Label-Namen zurückzuweisen.

 

9. Geistiges Eigentum im Zusammenhang mit den von IFPI bereitgestellten Inhalten und Diensten

Die Inhalte auf der Website und anderen Plattformen von IFPI, insbesondere Informationen, Dokumente, Produkte, Marken, Logos, Grafiken, Töne, grafische Benutzeroberflächen, Software und Dienstleistungen, wurden entweder von IFPI oder einem Anbieter, Entwickler oder sonstigen Partner, der im Auftrag von IFPI handelt, entwickelt. Die zugrundeliegenden geistigen Eigentumsrechte verbleiben zu jeder Zeit im ausschliesslichen und vollständigen Eigentum von IFPI. Die Inhalte dürfen weder ganz noch teilweise reproduziert, kopiert oder nachgeahmt werden. Die Bezeichnung von IFPI, Logos und andere Elemente sind gesetzlich geschützt. Insbesondere "IFPI" ist eine eingetragene Marke.

 

10. Links

IFPI hat keinen Einfluss auf den Inhalt von externen Websites, die mittels Links auf der Website von IFPI zugänglich sind. IFPI übernimmt somit keine Gewähr für Inhalte dieser externen Websites. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstösse überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernt IFPI derartige Links umgehend.

 

11. Gewährleistung und Haftung

11.1 Der Nutzer garantiert, dass er über alle Rechte verfügt, die Produkte zu beziehen sowie einzusetzen, und dass er die von IFPI bezogenen Produkte mit aller Sorgfalt und regelkonform nutzt. Insbesondere garantiert der Nutzer, dass er der wirtschaftliche Produzent der Aufnahmen ist, und diese Rechte auf niemand anderen übertragen hat oder übertragen wird. Er steht dafür ein, dass ihn keine anderweitigen Bindungen daran hindern, vorliegende Vereinbarung abzuschliessen und zu erfüllen.

11.2 Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Verwendung der von IFPI bereitgestellten Produkte durch den Nutzer auf dessen alleiniges und ausschliessliches Risiko erfolgt. IFPI lehnt ausdrücklich alle Gewähleistungen und Garantien jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigende Zusicherung der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Qualität und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist. IFPI übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Produkte den Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass die Produkte ununterbrochen, rechtzeitig, sicher oder fehlerfrei zur Verfügung stehen; IFPI übernimmt auch keine Gewährleistung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Produkte erzielt werden können. Darüber hinaus erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass alle informativen Artikel oder Meinungsäusserungen, die sich auf den Portalen von IFPI befinden, weder als professionelle noch als rechtliche Beratung gedacht sind. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, auf jegliche Haftungsansprüche zu verzichten, die sich aus der Entscheidung des Nutzers ergeben könnten, den informativen Artikeln oder Meinungsäusserungen zu folgen.

11.3 Dem Nutzer ist bewusst, dass die von IFPI vorgenommene Prüfung des Labelnamens summarischer Natur ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass der von ihm gewählte Labelname keine Marken-, Wettbewerbs-, Firmen-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt oder gesetzlichen Bestimmungen zuwiderläuft.

11.4 Im Weiteren ist dem Nutzer bewusst, dass ein Bezug eines Labelcodes bei IFPI Schweiz und dessen Einsatz keine Grundlage für die Partizipation an den Sendevergütungen der GVL für Sendungen in Deutschland bietet. Der Label Code dient der Vereinfachung der Abrechnung gegenüber den Verwertungsgesellschaften und ermöglicht eine präzise Erfassung der Sendeminuten. Er signalisiert den Deutschen Sendeanstalten und -unternehmen, dass für den jeweiligen Tonträger das Recht zur Sendung erteilt wurde.

11.5 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass IFPI, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, in keinem Fall für Schäden jeglicher Art gegenüber dem Nutzer oder einer natürlichen oder juristischen Person, die Rechte geltend macht, haftbar gemacht werden kann. Dies gilt einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, indirekte oder Folgeschäden, Reputationsschäden oder sonstige Schäden in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den von IFPI bereitgestellten Produkten und Informationen. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von IFPI unter jeder Bestimmung dieser Vereinbarung insgesamt auf einen Betrag begrenzt, der nicht höher ist als der Betrag, den der Nutzer an IFPI in Bezug auf die von IFPI bezogenen Produkten bezahlt hat. 

11.6 Der Nutzer stellt IFPI von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte und sonstigen Inhalte bzw. dem Erwerb von Produkten von IFPI durch den Nutzer sowie einer vom Nutzer begangenen Verletzung dieser Bestimmungen, des Gesetzes oder Rechten Dritter erhoben werden. Der Nutzer ersetzt IFPI jede in diesem Zusammenhang erwachsene Aufwendung, Schädigung und entgangenen Gewinn, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungskosten.

11.7 Soweit eine Entschädigung oder Haftungsfreistellung zugunsten IFPI vorgesehen ist, erstreckt sich eine solche Entschädigung oder Haftungsfreistellung auch auf Vertreter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren, Beteiligte, Vorgänger und Nachfolger der entsprechenden Personen.

 

12. Änderungen der Geschäftsbedingungen

12.1 IFPI behält sich das Recht vor, die angebotenen Produkte aus dem Sortiment zu nehmen, neue hinzuzufügen oder die Produkte anzupassen.

IFPI ist auch berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuellen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von IFPI einsehbar.

12.2 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Änderungen dieser Vereinbarung sofort nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und durchsetzbar sind. 

 

13. Auslegung der Geschäftsbedingungen bei Widersprüchen und Lücken

13.1 Sollten die Geschäftsbedingungen Widersprüche oder Lücken enthalten, so ist anhand von Zweck, Sinn und Geist sowie dem Prinzip von Treu und Glauben und den gegenseitigen Interessen der Parteien zu ermitteln, welche Regelung als angemessen erscheint. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen.

13.2 Jede aktualisierte oder geänderte Version der Geschäftsbedingungen ersetzt alle früheren Versionen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung, und die frühere Version hat keine fortdauernde rechtliche Wirkung, es sei denn, die überarbeitete Version verweist ausdrücklich auf die frühere Version und hält die frühere Version oder Teile davon in Kraft.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

bottom of page