top of page
valentino-funghi-VRr9a2rOoBI-unsplash.jp

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IFPI Schweiz – Erwerb ISRC

Datum des Inkrafttretens: 18. April 2021

Zuletzt geändert am: 06. September 2021

 

IFPI Schweiz, Berninastrasse 53, 8057 Zürich ("IFPI"), bietet die angebotenen Produkte dem/der Nutzer/in (nachstehend “Nutzer“) gemäss den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "Geschäftsbedingungen" oder "Vereinbarung") an.

Indem der Nutzer Produkte von IFPI, insbesondere ISRC, erwirbt, erklärt er sich mit allen Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden ausdrücklich wegbedungen.

Der Nutzer akzeptiert daher die nachstehend definierten Geschäftsbedingungen:

 

1. Territoriale Einschränkung

Die von IFPI angebotenen Produkte richten sich ausschliesslich an Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

 

2. Bestellprozess

2.1 Der Nutzer gibt durch Ausfüllen des von IFPI bereitgestellten Bestellformulars und Drücken des „Bestellen“ – Buttons ein verbindliches Angebot zum Produkteerwerb ab. Der Nutzer erhält eine automatisch generierte Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch IFPI dar, sondern informiert den Nutzer lediglich darüber, dass die Bestellung bei IFPI eingegangen ist.

2.2 Ein Vertrag über das bestellte Produkt kommt zustande, indem die IFPI das Angebot durch Lieferung an den Nutzer oder durch Zusendung einer verbindlichen Annahmeerklärung annimmt. IFPI kann die Annahme jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern. Erst mit Annahme des Angebots besteht ein Anspruch auf Lieferung.

2.3 Der Nutzer hat die von IFPI verlangten Daten wie Personalien, Adresse, Kreditkartennummer und weitere Angaben wahrheitsgetreu anzugeben.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken), inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Bezahlung ist per Kreditkarte (Visa und Mastercard) oder mit anderen, auf der Website von IFPI gegebenenfalls angegebenen Zahlungsmethoden möglich.

Mit dem Anklicken von "Bestellen" und der Angabe seiner Zahlungsinformationen gibt der Nutzer die Erlaubnis, seine Kreditkarte oder ein anderes Zahlungskonto in der angegebenen Höhe für den Wert des angeforderten Produkts zu belasten, gemäss aktueller Preisliste (https://www.ifpi.ch/codes-beantragen).

 

4. Sicherheit der Zahlungsdaten

Die Kreditkartendaten des Nutzers werden mittels SSL-Technologie verschlüsselt. Jede Transaktion wird online bei dem jeweiligen Kreditkartenanbieter respektive Zahlungspartner autorisiert. Auf der Kreditkartenabrechnung ist die Transaktion unter “IFPI Schweiz“ ersichtlich. IFPI speichert die Kreditkartennummer des Nutzers nicht.

5. Datenschutz

5.1 IFPI verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Nutzers in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

5.2 Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Angaben in Datenbanken von IFPI, deren Schwestergesellschaften und Muttergesellschaft und in Datenbanken von verbundenen Unternehmen gespeichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung bearbeitet werden. Die Daten des ISRC Start-Up werden von IFPI in der entsprechenden Datenbank (https://isrcsearch.ifpi.org) gespeichert. Der Nutzer des ISRC Professional hat die Daten selber in folgender Datenbank zu erfassen: https://www.soundexchange.com/artist-copyright-owner/registration-membership/. IFPI ist im Weiteren auch berechtigt, die Daten sonstigen Drittparteien, insbesondere den Verwertungsgesellschaften, zugänglich zu machen, soweit dies im Einklang mit den Zielsetzungen ist, die mit der Bereitstellung des ISRC zusammenhängen.

 

6. Vorgaben in Bezug auf den Einsatz des ISRC

6.1 Mit dem Erwerb und dem Einsatz des ISRC bestätigt der Nutzer, dass er die Eigenschaft als Tonträgerhersteller erfüllt, er mithin das wirtschaftliche Risiko der Produktion der Aufnahmen trägt, die mit einer Codierung versehen werden.

6.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten. Insbesondere ist eine Veräusserung oder ein Zuverfügungstellen des ISRC an Dritte wie bspw. andere Labels oder an Musiker und musikalische Produzenten untersagt.

6.3 Der Nutzer sichert zu, die Vorgaben des ISRC-Handbuchs bei der Vergabe und Nutzung des ISRC einzuhalten. Das ISRC-Handbuch ist über diesen Link

zugänglich: https://www.ifpi.ch/codes-basisinformationen

6.4 Insbesondere, aber nicht abschliessend, sind folgende Regelungen einzuhalten:

Der ISRC dient zur Identifikation einzelner Ton- und Tonbildaufnahmen.

6.4.1 Der ISRC wird vom Erstinhaber der Rechte einer Aufnahme vergeben. Dieser muss jede neue Version einer Aufnahme mit einem eigenen ISRC versehen. Zu jedem vergebenen ISRC sind folgende Metadaten anzulegen: Hauptkünstlername, Titel der Aufnahme, Versionstitel oder alternativer Titel oder Untertitel, Dauer der Aufnahme, Inhaltstyp (Tonaufnahme oder Musikvideo), Datum der Veröffentlichung und – sofern gegeben – Informationen über Samplingsequenzen und Querverweise auf in der Aufnahme verwendete Aufnahmen Dritter.

6.4.2 Ein bereits vergebener Code darf nie mehrfach vergeben werden. Daher dürfen Aufnahmen, die von anderen Tonträgerherstellern respektive Rechteinhabern unverändert in Lizenz übernommen werden und bereits mit einem ISRC versehen sind, auch nicht neu codiert werden (bspw. bei Compilations).

6.4.3 In seiner schriftlichen Form müssen dem Code die Buchstaben „ISRC“ voranstehen und die vier Bestandteile sind der Übersichtlichkeit halber durch Bindestriche voneinander zu trennen. Bei dem Eintrag des ISRC in Datenbanken oder in den Subcode der digitalisierten Aufnahmen ist jedoch nur die einfache 12-stellige Darstellungsform zu wählen, ohne Leerschläge und/oder Bindestriche.

6.4.4 Der Länderschlüssel kennzeichnet das Land, von dessen lokaler ISRC-Vergabestelle der Erstinhaber-Schlüssel vergeben wurde. Er besteht aus zwei Buchstaben, die jedem Land durch die ISO (International Organization for Standardization) zugeteilt worden sind.

6.4.5 Der Erstinhaberschlüssel bezeichnet beim ISRC Professional das Unternehmen, das die Aufnahme codiert. Der Erstinhaberschlüssel ist alphanumerisch und besteht aus drei Zeichen.

6.4.6 Der Jahresschlüssel gibt das Jahr an, in dem der ISRC für die jeweilige Aufnahme vergeben wird. Der Code besteht aus den letzten beiden Zahlen des Jahres, in dem der ISRC der Aufnahme zugeordnet wird. Er wird direkt vom Unternehmen vergeben, das die Codierung vornimmt, also vom Nutzer, der den ISRC von IFPI bezogen hat.

6.4.7 Der vom Nutzer zu vergebende Aufnahmeschlüssel besteht aus fünf Ziffern. Die Codierung sollte üblicherweise fortlaufend erfolgen. Der Nutzer kann beim ISRC Professional andere Codierungssysteme, die aus betrieblichen Gründen sinnvoll sind, in den ISRC integrieren – vorausgesetzt, dass diese Systeme auf numerischer Basis aufgebaut und höchstens fünfstellig sind. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Gesamt-Code zwölfstellig ist. Fehlende Stellen müssen dementsprechend mit Nullen aufgefüllt werden.

6.4.8 Die Zuweisung eines ISRC und die Weitergabe des ISRC an einen Dritten als Kennung für eine bestimmte Aufnahme darf nicht mit einer urheberrechtlichen Registrierung verwechselt werden. Die Anmeldung von musikalischen Werken hat von den Komponisten, Textdichtern und Verlegern weiterhin bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften zu erfolgen. Gleiches gilt in Bezug auf die Interpreten- und Produzentenrechte, welche von Verwertungsgesellschaften treuhänderisch wahrgenommen werden.

6.4.9 Die Codierung eines ISRC hat so sicher und dauerhaft wie möglich zu erfolgen. Dies kann durch die Verwendung von Wasserzeichen, Fingerabdrücken, digitalen Tags, Strichcodes, kryptographischen Hashes, digitalen Signaturen und anderen Techniken geschehen.

6.4.10 Ein ISRC ist einer Aufnahme zuzuordnen, wenn der Nutzer beabsichtigt, diese zu verwerten. Verwertung bedeutet nicht notwendigerweise eine kommerzielle, auf die Erzielung von monetären Einkünften gerichtete Verbreitung, sondern kann auch alleine auf Marketing, Promotion oder Reputationsgewinn gerichtet sein.

6.4.11 Der Nutzer ist angehalten, ISRC für eine unfertige Aufnahme nicht ausserhalb des Produktionsprozesses zu übermitteln, insbesondere wenn mit der Aufnahme Metadaten verbunden sind, die sich vor der Veröffentlichung ändern können, oder wenn anschliessend verschiedene Mischungen erstellt werden. Werden mehrere Mischungen erstellt, dann sind diesen unterschiedliche ISRC zuzuweisen.

6.4.12 Aufnahmen, die identisch sind, müssen durch denselben ISRC identifiziert werden.

Eine Aufnahme mit einem ISRC, die seit der Zuweisung eines ISRC eine wesentliche Änderung erfahren hat, darf nicht mit dem alten ISRC identifiziert werden und muss einen neuen ISRC erhalten.

6.4.13 Massgebliches Kriterium bei der Bestimmung, ob eine wesentliche Änderung vorliegt, ist, ob sich eine Aufnahme von einer anderen aufgrund eines unterschiedlichen kreativen Inputs unterscheidet. Wenn ein kreativer Input für den Unterschied verantwortlich ist, ist ein neuer ISRC erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn beispielsweise ein Remix, eine neue Mischung, eine verkürzte oder verlängerte Version, eine Version, die mit zusätzlichen Spuren versehen ist, oder wenn Stems veröffentlicht werden. Erfolgt ein neues Mastering, ist zu ermitteln, ob dem Mastering ein kreativer Prozess zugrunde liegt, der über rein technische Manipulationen wie Level-Anhebung und ähnliches hinausgeht. Beispiele zur Veranschaulichung der Abgrenzungskriterien sind dem ISRC-Handbuch zu entnehmen, welches über folgenden Link zugänglich ist: https://www.ifpi.ch/codes-basisinformationen

6.4.14 Dem Nutzer ist bewusst, dass sich Fehler bei der Codierung auf andere Registranten auswirken können, die sich regelkonform verhalten. Beispiele hierfür sind die Verwendung eines falschen Präfixes, insbesondere wenn das Präfix als separater Ländercode und Registrierstellencode unter einer früheren Ausgabe des internationalen Standards zugewiesen wurde. In diesem Fall muss sich der Nutzer an die IFPI wenden, um den Sachverhalt zu klären.

6.4.15 Werden zwei unterschiedliche ISRC fälschlicherweise derselben Aufnahme zugeordnet, wird der präferierte ISRC für die Aufnahme beibehalten und der andere gelöscht und nicht mehr verwendet, muss jedoch in den Metadaten des präferierten ISRC aufgeführt werden.

6.4.16 Wenn eine Aufnahme lizenziert wird, so ist sie nicht mit einem neuen ISRC zu versehen, auch wenn der neue Lizenznehmer seine eigenen Aufnahmen mit einem eigenen ISRC versieht.

 

7. Geistiges Eigentum im Zusammenhang mit den von IFPI bereitgestellten Inhalten und Diensten

Die Inhalte auf der Website und anderen Plattformen von IFPI, insbesondere Informationen, Dokumente, Produkte, Marken, Logos, Grafiken, Töne, grafische Benutzeroberflächen, Software und Dienstleistungen, wurden entweder von IFPI oder einem Anbieter, Entwickler oder sonstigen Partner, der im Auftrag von IFPI handelt, entwickelt. Die zugrundeliegenden geistigen Eigentumsrechte verbleiben zu jeder Zeit im ausschliesslichen und vollständigen Eigentum von IFPI. Die Inhalte dürfen weder ganz noch teilweise reproduziert, kopiert oder nachgeahmt werden. Die Bezeichnung von IFPI, Logos und andere Elemente sind gesetzlich geschützt. Insbesondere "IFPI" ist eine eingetragene Marke.

 

8. Links

IFPI hat keinen Einfluss auf den Inhalt von externen Websites, die mittels Links auf der Website von IFPI zugänglich sind. IFPI übernimmt somit keine Gewähr für Inhalte dieser externen Websites. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstösse überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernt IFPI derartige Links umgehend.

 

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Der Nutzer garantiert, dass er über alle Rechte verfügt, die Produkte zu beziehen sowie einzusetzen, und dass er die von IFPI bezogenen Produkte mit aller Sorgfalt und regelkonform nutzt. Insbesondere garantiert der Nutzer, dass er der wirtschaftliche Produzent der Aufnahmen ist, und diese Rechte auf niemand anderen übertragen hat oder übertragen wird. Er steht dafür ein, dass ihn keine anderweitigen Bindungen daran hindern, vorliegende Vereinbarung abzuschliessen und zu erfüllen.

9.2 Der Nutzer des ISRC Professional stellt sicher, die Vergabe sorgfältig zu dokumentieren und die einschlägigen Regeln, wie sie in dieser Vereinbarung und im ISRC-Handbuch (https://www.ifpi.ch/codes-basisinformationen) beschrieben sind, einzuhalten.

9.3 Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Verwendung der von IFPI bereitgestellten Produkte durch den Nutzer auf dessen alleiniges und ausschliessliches Risiko erfolgt. IFPI lehnt ausdrücklich alle Gewährleistungen und Garantien jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigende Zusicherung der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Qualität und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist. IFPI übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Produkte den Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass die Produkte ununterbrochen, rechtzeitig, sicher oder fehlerfrei zur Verfügung stehen; IFPI übernimmt auch keine Gewährleistung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Produkte erzielt werden können. Darüber hinaus erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass alle informativen Artikel oder Meinungsäusserungen, die sich auf den Portalen von IFPI befinden, weder als professionelle noch als rechtliche Beratung gedacht sind. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, auf jegliche Haftungsansprüche zu verzichten, die sich aus der Entscheidung des Nutzers ergeben könnten, den informativen Artikeln oder Meinungsäusserungen zu folgen.

9.4 Dem Nutzer ist bewusst, dass die von IFPI vorgenommene Prüfung des Labelnamens bei der Bestellung eines ISRC Professional summarischer Natur ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass der von ihm gewählte Labelname keine Marken-, Wettbewerbs-, Firmen-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt oder gesetzlichen Bestimmungen zuwiderläuft.

9.5 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass IFPI, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, in keinem Fall für Schäden jeglicher Art gegenüber dem Nutzer oder einer natürlichen oder juristischen Person, die Rechte geltend macht, haftbar gemacht werden kann. Dies gilt einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, indirekte oder Folgeschäden, Reputationsschäden oder sonstige Schäden in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den von IFPI bereitgestellten Produkten und Informationen. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von IFPI unter jeder Bestimmung dieser Vereinbarung insgesamt auf einen Betrag begrenzt, der nicht höher ist als der Betrag, den der Nutzer an IFPI in Bezug auf die von IFPI bezogenen Produkten bezahlt hat. 

9.6 Der Nutzer stellt IFPI von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte und sonstigen Inhalte bzw. dem Erwerb von Produkten von IFPI durch den Nutzer sowie einer vom Nutzer begangenen Verletzung dieser Bestimmungen, des Gesetzes oder Rechten Dritter erhoben werden. Der Nutzer ersetzt IFPI jede in diesem Zusammenhang erwachsene Aufwendung, Schädigung und entgangenen Gewinn, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungskosten.

9.7 Soweit eine Entschädigung oder Haftungsfreistellung zugunsten IFPI vorgesehen ist, erstreckt sich eine solche Entschädigung oder Haftungsfreistellung auch auf Vertreter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren, Beteiligte, Vorgänger und Nachfolger der entsprechenden Personen.

 

10. Änderungen der Geschäftsbedingungen

10.1 IFPI behält sich das Recht vor, die angebotenen Produkte aus dem Sortiment zu nehmen, neue hinzuzufügen oder die Produkte anzupassen.

10.2 IFPI ist auch berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuellen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von IFPI einsehbar.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Änderungen dieser Vereinbarung sofort nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und durchsetzbar sind. 

 

11. Auslegung der Geschäftsbedingungen bei Widersprüchen und Lücken

11.1 Sollten die Geschäftsbedingungen Widersprüche oder Lücken enthalten, so ist anhand von Zweck, Sinn und Geist sowie dem Prinzip von Treu und Glauben und den gegenseitigen Interessen der Parteien zu ermitteln, welche Regelung als angemessen erscheint. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen.

11.2 Jede aktualisierte oder geänderte Version der Geschäftsbedingungen ersetzt alle früheren Versionen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung, und die frühere Version hat keine fortdauernde rechtliche Wirkung, es sei denn, die überarbeitete Version verweist ausdrücklich auf die frühere Version und hält die frühere Version oder Teile davon in Kraft.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

AGB Labelcode

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IFPI Schweiz – Erwerb Labelcode

Datum des Inkrafttretens: 7. Mai 2021

Zuletzt geändert am: 06. September 2021

 

IFPI Schweiz, Berninastrasse 53, 8057 Zürich ("IFPI"), bietet die angebotenen Produkte dem Nutzer («Nutzer») gemäss den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Geschäftsbedingungen" oder "Vereinbarung") an.

Indem der Nutzer Produkte von IFPI, insbesondere einen Labelcode, erwirbt, erklärt er sich mit allen Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden ausdrücklich wegbedungen.

Der Nutzer akzeptiert daher die nachstehend definierten Geschäftsbedingungen:

 

1. Anwendungsbereich Labelcode

1.1 Der Labelcode ist eine fünfstellige Kennziffer zur Kennzeichnung von Tonträgern (Beispiel LC 00123), bzw. der Zurechnung von Tonträgern zu einem Plattenlabel.

1.2 Ein Labelcode wird nach erfolgter Erst-Veröffentlichung von Tonaufnahmen vergeben.

 

2. Territoriale Einschränkung

Die von IFPI angebotenen Produkte richten sich ausschliesslich an Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

3. Bestellprozess

3.1 Der Nutzer gibt durch Ausfüllen des von IFPI bereitgestellten Bestellformulars und Drücken des „Bestellen“ – Buttons ein verbindliches Angebot zum Produkteerwerb ab. Der Nutzer erhält eine automatisch generierte Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch IFPI dar, sondern informiert den Nutzer lediglich darüber, dass die Bestellung bei IFPI eingegangen ist.

3.2 Ein Vertrag über das bestellte Produkt kommt zustande, indem die IFPI das Angebot durch Lieferung an den Nutzer oder durch Zusendung einer verbindlichen Annahmeerklärung annimmt. IFPI kann die Annahme jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern. Erst mit Annahme des Angebots besteht ein Anspruch auf Lieferung.

3.3 Der Nutzer hat die von IFPI verlangten Daten wie Personalien, Adresse, Kreditkartennummer und weitere Angaben wahrheitsgetreu anzugeben.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken), inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Bezahlung ist per Kreditkarte (Visa und Mastercard) oder mit anderen, auf der Website von IFPI gegebenenfalls angegebenen Zahlungsmethoden möglich.

Mit dem Anklicken von "Bestellen" und der Angabe seiner Zahlungsinformationen gibt der Nutzer die Erlaubnis, seine Kreditkarte oder ein anderes Zahlungskonto in der angegebenen Höhe für den Wert des angeforderten Produkts zu belasten, gemäss aktueller Preisliste (https://www.ifpi.ch/codes-beantragen).

5. Sicherheit der Zahlungsdaten

Die Kreditkartendaten des Nutzers werden mittels SSL-Technologie verschlüsselt. Jede Transaktion wird online bei dem jeweiligen Kreditkartenanbieter respektive Zahlungspartner autorisiert. Auf der Kreditkartenabrechnung ist die Transaktion unter «IFPI Schweiz» ersichtlich. IFPI speichert die Kreditkartennummer des Nutzers nicht.

 

6. Datenschutz

6.1 IFPI verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Nutzers in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

6.2 Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Angaben in Datenbanken von IFPI, deren Schwestergesellschaften und Muttergesellschaft und in Datenbanken von verbundenen Unternehmen gespeichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung bearbeitet werden. IFPI ist im Weiteren auch berechtigt, die Daten sonstigen Drittparteien, insbesondere den Verwertungsgesellschaften, zugänglich zu machen, soweit dies im Einklang mit den Zielsetzungen ist, die mit der Bereitstellung des Labelcodes zusammenhängen.

 

7. Vorgaben in Bezug auf den Einsatz des Labelcodes

7.1 Mit dem Erwerb und dem Einsatz des Labelcodes bestätigt der Nutzer, dass er die Eigenschaft als Tonträgerhersteller erfüllt, er mithin das wirtschaftliche Risiko der Produktion der Aufnahmen trägt, die unter dem entsprechenden Labelcode veröffentlicht werden.

7.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten. Insbesondere ist eine Veräusserung oder ein Zurverfügungstellen des Labelcodes an andere Labels oder an Musiker und musikalische Produzenten untersagt.

 

8. Rahmenbedingungen

8.1 Der Nutzer ist insbesondere mit folgenden Rahmenbedingungen vertraut, die einen Einfluss auf seine Entscheidung haben können, den Labelcode bei IFPI Schweiz oder bei einer anderen Institution, insbesondere der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) in Deutschland zu beziehen: Schweizer Produzenten haben sich bewusst zu sein, dass der Labelcode insbesondere auch auf dem deutschen Markt ein wichtiges Instrument darstellt und Voraussetzung bilden kann, dass die Aufnahmen überhaupt von Rundfunkanstalten und weiteren Verbreitern von Aufnahmen gesendet werden.

8.2 Der Labelcode kann in Deutschland bei der GVL kostenlos bezogen werden, vorzugsweise zusammen mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags. Die Anmeldeformalitäten sind für den Antragsteller administrativ und zeitlich aufwändiger als der Bezug über IFPI. Details zum Prozess sind der Webseite der GVL zu entnehmen (https://gvl.de/rechteinhaber/tontraegerhersteller).

8.3 Der Weg über die GVL bietet jedoch den substantiellen Vorteil, dass der Nutzer dadurch an der Verteilung von Sendevergütungen der GVL für Sendungen in Deutschland partizipieren kann. Dies ist für Tonträgerhersteller mit Sitz in der Schweiz, deren Repertoire in Deutschland gespielt wird, von grosser Relevanz.

8.4 Der Bezug des Labelcodes über IFPI Schweiz erfolgt zwar rasch und unkompliziert, hat aber den Nachteil, dass der Tonträgerhersteller damit noch nicht an der Verteilung der Sendevergütungen der GVL partizipiert. Eine nachträgliche Registrierung bei der GVL kann jedoch dazu führen, dass der Tonträgerhersteller mit demselben Labelcode an den Sendevergütungen der GVL partizipieren kann, sofern die entsprechenden Vorgaben erfüllt werden.

8.5 Möchte der Tonträgerhersteller den Labelcode über IFPI Schweiz beziehen, so ist das Formular als PDF-Datei herunterzuladen und entsprechend auszufüllen (direkt am Bildschirm, sofern ein pdf-Reader auf dem System installiert ist, oder in gut leserlicher Handschrift, nach dem Ausdruck). Das fertig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist an IFPI Schweiz, Berninastrasse 53, 8057 Zürich, zu senden. Nach Eingang des ausgefüllten Antragsformulars prüft IFPI in Zusammenarbeit mit der GVL summarisch, ob die gewünschte Labelbezeichnung nicht bereits vergeben ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so erfolgt die Zuteilung des LC-Codes normalerweise innert 10 Tagen nach Eingang der Bearbeitungsgebühr.

8.6 Die Vergabe eines Labelcodes ist ohne Benennung eines dazugehörigen Label-Namens nicht möglich. IFPI Schweiz prüft in. Zusammenarbeit mit der GVL die ihr angegebenen Label-Namen lediglich anhand des entsprechenden Verzeichnisses der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) auf allfällige Kollisionen und behält sich vor, Label-Namen zurückzuweisen.

 

9. Geistiges Eigentum im Zusammenhang mit den von IFPI bereitgestellten Inhalten und Diensten

Die Inhalte auf der Website und anderen Plattformen von IFPI, insbesondere Informationen, Dokumente, Produkte, Marken, Logos, Grafiken, Töne, grafische Benutzeroberflächen, Software und Dienstleistungen, wurden entweder von IFPI oder einem Anbieter, Entwickler oder sonstigen Partner, der im Auftrag von IFPI handelt, entwickelt. Die zugrundeliegenden geistigen Eigentumsrechte verbleiben zu jeder Zeit im ausschliesslichen und vollständigen Eigentum von IFPI. Die Inhalte dürfen weder ganz noch teilweise reproduziert, kopiert oder nachgeahmt werden. Die Bezeichnung von IFPI, Logos und andere Elemente sind gesetzlich geschützt. Insbesondere "IFPI" ist eine eingetragene Marke.

 

10. Links

IFPI hat keinen Einfluss auf den Inhalt von externen Websites, die mittels Links auf der Website von IFPI zugänglich sind. IFPI übernimmt somit keine Gewähr für Inhalte dieser externen Websites. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstösse überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernt IFPI derartige Links umgehend.

 

11. Gewährleistung und Haftung

11.1 Der Nutzer garantiert, dass er über alle Rechte verfügt, die Produkte zu beziehen sowie einzusetzen, und dass er die von IFPI bezogenen Produkte mit aller Sorgfalt und regelkonform nutzt. Insbesondere garantiert der Nutzer, dass er der wirtschaftliche Produzent der Aufnahmen ist, und diese Rechte auf niemand anderen übertragen hat oder übertragen wird. Er steht dafür ein, dass ihn keine anderweitigen Bindungen daran hindern, vorliegende Vereinbarung abzuschliessen und zu erfüllen.

11.2 Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Verwendung der von IFPI bereitgestellten Produkte durch den Nutzer auf dessen alleiniges und ausschliessliches Risiko erfolgt. IFPI lehnt ausdrücklich alle Gewähleistungen und Garantien jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigende Zusicherung der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Qualität und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist. IFPI übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Produkte den Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass die Produkte ununterbrochen, rechtzeitig, sicher oder fehlerfrei zur Verfügung stehen; IFPI übernimmt auch keine Gewährleistung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Produkte erzielt werden können. Darüber hinaus erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass alle informativen Artikel oder Meinungsäusserungen, die sich auf den Portalen von IFPI befinden, weder als professionelle noch als rechtliche Beratung gedacht sind. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, auf jegliche Haftungsansprüche zu verzichten, die sich aus der Entscheidung des Nutzers ergeben könnten, den informativen Artikeln oder Meinungsäusserungen zu folgen.

11.3 Dem Nutzer ist bewusst, dass die von IFPI vorgenommene Prüfung des Labelnamens summarischer Natur ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass der von ihm gewählte Labelname keine Marken-, Wettbewerbs-, Firmen-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt oder gesetzlichen Bestimmungen zuwiderläuft.

11.4 Im Weiteren ist dem Nutzer bewusst, dass ein Bezug eines Labelcodes bei IFPI Schweiz und dessen Einsatz keine Grundlage für die Partizipation an den Sendevergütungen der GVL für Sendungen in Deutschland bietet. Der Label Code dient der Vereinfachung der Abrechnung gegenüber den Verwertungsgesellschaften und ermöglicht eine präzise Erfassung der Sendeminuten. Er signalisiert den Deutschen Sendeanstalten und -unternehmen, dass für den jeweiligen Tonträger das Recht zur Sendung erteilt wurde.

11.5 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass IFPI, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, in keinem Fall für Schäden jeglicher Art gegenüber dem Nutzer oder einer natürlichen oder juristischen Person, die Rechte geltend macht, haftbar gemacht werden kann. Dies gilt einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, indirekte oder Folgeschäden, Reputationsschäden oder sonstige Schäden in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den von IFPI bereitgestellten Produkten und Informationen. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von IFPI unter jeder Bestimmung dieser Vereinbarung insgesamt auf einen Betrag begrenzt, der nicht höher ist als der Betrag, den der Nutzer an IFPI in Bezug auf die von IFPI bezogenen Produkten bezahlt hat. 

11.6 Der Nutzer stellt IFPI von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte und sonstigen Inhalte bzw. dem Erwerb von Produkten von IFPI durch den Nutzer sowie einer vom Nutzer begangenen Verletzung dieser Bestimmungen, des Gesetzes oder Rechten Dritter erhoben werden. Der Nutzer ersetzt IFPI jede in diesem Zusammenhang erwachsene Aufwendung, Schädigung und entgangenen Gewinn, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungskosten.

11.7 Soweit eine Entschädigung oder Haftungsfreistellung zugunsten IFPI vorgesehen ist, erstreckt sich eine solche Entschädigung oder Haftungsfreistellung auch auf Vertreter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren, Beteiligte, Vorgänger und Nachfolger der entsprechenden Personen.

 

12. Änderungen der Geschäftsbedingungen

12.1 IFPI behält sich das Recht vor, die angebotenen Produkte aus dem Sortiment zu nehmen, neue hinzuzufügen oder die Produkte anzupassen.

IFPI ist auch berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuellen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von IFPI einsehbar.

12.2 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Änderungen dieser Vereinbarung sofort nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und durchsetzbar sind. 

 

13. Auslegung der Geschäftsbedingungen bei Widersprüchen und Lücken

13.1 Sollten die Geschäftsbedingungen Widersprüche oder Lücken enthalten, so ist anhand von Zweck, Sinn und Geist sowie dem Prinzip von Treu und Glauben und den gegenseitigen Interessen der Parteien zu ermitteln, welche Regelung als angemessen erscheint. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen.

13.2 Jede aktualisierte oder geänderte Version der Geschäftsbedingungen ersetzt alle früheren Versionen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung, und die frühere Version hat keine fortdauernde rechtliche Wirkung, es sei denn, die überarbeitete Version verweist ausdrücklich auf die frühere Version und hält die frühere Version oder Teile davon in Kraft.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

​Geschäftsbedingungen IFPI Schweiz und GfK Entertainment AG für die Verleihung von Edelmetall-Awards und die Bestellung entsprechender Embleme 


Datum des Inkrafttretens: 1. Juni 2024

IFPI Schweiz, Berninastrasse 53, 8057 Zürich («IFPI»), bietet gemeinsam mit der GfK Entertainment AG, im Schörli 1, 8600 Dübendorf(«GfK»), nachfolgend zusammen die «Anbieter», Dienstleistungen und Produkte dem/der Nutzer/in (nachstehend “Nutzer“) gemäss den folgenden Geschäftsbedingungen (nachstehend "Geschäftsbedingungen" oder "Vereinbarung") an.

Indem der Nutzer Dienstleistungen und Produkte der Anbieter in Anspruch nimmt, erklärt er sich ausdrücklich mit allen Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Als Dienstleistungen und Produkte sind dabei insbesondere die Prüfung der Voraussetzungen für die Verleihung von Edelmetall-Awards sowie die Bestellung entsprechender Edelmetall-Award-Embleme gemeint. Geschäftsbedingungen des Nutzers werden hiermit ausdrücklich wegbedungen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten.

 

1. Bestellprozess

1.1 Der Nutzer gibt durch Ausfüllen des von den Anbietern bereitgestellten Bestellformulars und Drücken des „Bestellen“ – Buttons ein verbindliches Angebot zur kostenpflichtigen Prüfung der Voraussetzungen für die Verleihung des Edelmetall-Awards respektive zur Bestellung des Edelmetall-Award-Emblems ab. Der Nutzer erhält eine automatisch generierte Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung informiert den Nutzer darüber, dass die Bestellung bei den Anbietern eingegangen ist.

1.2 Ein Vertrag über die bestellte Dienstleistung respektive das bestellte Produkt kommt zustande, indem IFPI und/oder GfK das Angebot durch Lieferung an den Nutzer oder durch Zusendung einer verbindlichen Annahmeerklärung annimmt. Die Anbieter können die Annahme jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern.

1.3 Der Nutzer hat die von den Anbietern verlangten Daten wie Personalien, Adresse, Kreditkartennummer und sämtliche weiteren Angaben wahrheitsgetreu anzugeben. Diese Angaben umfassen insbesondere die Antragsberechtigung, die Namen von Firma, Label, Antragssteller, Künstler und Titel, Adresse, E-Mail, Konfiguration (Album/Single), Release Datum, Genre und allfällige weitere Bemerkungen sowie Beilagen.

1.4 Das Ergebnis der kostenpflichtigen Prüfung wird dem Nutzer in der Regel durch die Anbieter innert 5-10 Arbeitstagen per E-Mail mitgeteilt. Die Kosten sind unabhängig vom Ergebnis der Prüfung in jedem Fall vom Nutzer zu tragen. Sind die Voraussetzungen für die Verleihung eines Edelmetall-Awards erreicht erhält der Nutzer zusätzlich einen persönlichen Link zur kostenpflichtigen Bestellung von Edelmetall-Award-Emblemen. Eine Verpflichtung zur Bestellung besteht nicht. Pro Bestellung wird dem Nutzer ein Kontingent von max. 10 Edelmetall-Award-Emblemen zur Verfügung gestellt, welche nur für das jeweils angemeldete Produkt verwendet werden dürfen.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken), inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Bezahlung ist per Kreditkarte (Visa und Mastercard) oder mit anderen, auf der Website von IFPI gegebenenfalls angegebenen Zahlungsmethoden möglich.

Mit dem Anklicken von "Bestellen" und der Angabe seiner Zahlungsinformationen gibt der Nutzer die Erlaubnis, seine Kreditkarte oder ein anderes Zahlungskonto in der angegebenen Höhe für den Wert der angeforderten Dienstleistung respektive des angeforderten Produkts zu belasten. Die aktuellen Preise werden dabei in folgender Preisliste festgehalten: www.ifpi.ch.

 

3. Sicherheit der Zahlungsdaten

Die Kreditkartendaten des Nutzers werden mittels SSL-Technologie verschlüsselt. Jede Transaktion wird online bei dem jeweiligen Kreditkartenanbieter respektive Zahlungspartner autorisiert. Auf der Kreditkartenabrechnung ist die Transaktion unter “IFPI Schweiz“ ersichtlich. Die Anbieter speichern die Kreditkartennummer des Nutzers nicht.

4. Datenschutz

4.1 Die Anbieter verpflichten sich, die personenbezogenen Daten des Nutzers in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

4.2 Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Angaben in Datenbanken der Anbieter und mit ihnen verbundenen Unternehmen sowie insbesondere dem unabhängigen Marktforschungsinstitut GfK gespeichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung bearbeitet werden. Die Anbieter sind im Weiteren auch berechtigt, die Daten sonstigen Drittparteien zugänglich zu machen, soweit dies im Einklang mit den Zielsetzungen ist, die mit der Prüfung und Vergabe der Edelmetall-Awards zusammenhängen.

4.3 Der Nutzer nimmt die auf der IFPI-Webseite publizierte Datenschutzerklärung ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

5. Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung von Edelmetall-Awards

5.1 Mit dem Antrag zur Prüfung der Voraussetzungen für die Verleihung von Edelmetall-Awards und der Bestellung von Edelmetall-Award-Emblemen bestätigt der Nutzer jeweils ausdrücklich, dass er die Eigenschaft als Tonträgerhersteller erfüllt, er also das wirtschaftliche Risiko der Produktion der Aufnahmen trägt und an der Aufnahme berechtigt ist. Er sichert explizit zu, dass er sämtliche Angaben im Rahmen des Bestellprozesses wahrheitsgemäss ausfüllt.

5.2 Der Nutzer ist damit einverstanden, dass Edelmetall-Awards auf Planet Music, einer Datenbank der GfK, erfasst werden.

5.3 Die Prüfung der Angaben sowie die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Edelmetall-Awards wird von der GfK auf der Basis objektiver Kriterien ermittelt. Die GfK prüft die Antragsberechtigung und die Verkaufszahlen sowie die Einhaltung der Voraussetzungen gemäss der jeweils zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Edelmetall-Award-Richtlinie. Generell ausgewertet werden die Daten in Bezug auf ein Album oder eine Single, jeweils physisch und digital. Bei physischen Albumverkäufen wird eine Dis-Coverage Rate von 19 % hinzugerechnet (für Konzertverkäufe, Rackjobbing, Fahrende, Tankstellen, Labeldirektverkäufe, Bandverkäufe etc.). Betreffend detaillierterer Datenbasis wird an die GfK (swisscertifications@gfk.com) verwiesen.

5.4 Es besteht für den Nutzer die Möglichkeit die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzung mittels Belegen glaubhaft zu machen. Betrifft dies physische Verkäufe ist spätestens 6 Monate nach der Vergabe die Erfüllung der Voraussetzungen mit retourenbereinigten Belegen bei der GfK ohne Aufforderung glaubhaft zu dokumentieren. Erfolgt dies nicht, wird die Vergabe des Edelmetall-Awards bis zur Erbringung des entsprechenden Nachweises aberkannt und das Edelmetall-Award-Symbol aus der GfK-Datenbank gestrichen.

5.5 Stützt sich der Nutzer für die Erreichung von Mindestgrenzen auf digitale Daten (bspw. ad-funded Streams) vor 2022, sind diese in jedem Fall durch den Nutzer mittels Belegen glaubhaft zu machen und der Bestellung im Bestellformular anzufügen. 

5.6 Die Anbieter entscheiden abschliessend in jedem Fall nach eigenem Ermessen, ob die Voraussetzungen sowohl der Anmeldeberechtigung als auch die Voraussetzungen für die Erteilung eines Edelmetall-Awards erfüllt sind. Es wird hierbei explizit festgehalten, dass die Daten der GfK von anderweitig vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten abweichen können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Prüfung oder Vergabe eines Edelmetall-Awards. Eine Rückerstattung der vom Nutzer erfolgten Zahlung ist in jedem Fall ausgeschlossen.  

5.7 Stellen sich vom Nutzer gemachte Angaben als wahrheitswidrig heraus, wird das Produkt aus der Datenbank gestrichen und die Vergabe des Edelmetall-Awards aberkannt. Der Nutzer trägt sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten (siehe dazu Ziff. 11).

 

6. Verwendung des Edelmetall-Award-Emblems

6.1 Eine Verwendung des Edelmetall-Award-Emblems ist nur für die jeweilige Tonaufnahme, welche durch GfK geprüft und abgenommen wurde, gestattet. Die Gestaltung der eigentlichen Awards wird dem Nutzer freigestellt und darf auch von Dritten erfolgen. Das Edelmetall-Award-Emblem darf nicht bearbeitet werden.

6.2 Insbesondere ist eine andere Verwendung als das Anbringen des Emblems an die Award-Auszeichnung untersagt.

7. Versand von Edelmetall-Award-Emblemen

Nach erfolgreichem Bestell- und Zahlungseingang für Edelmetall-Award-Embleme erfolgt der Versand des Emblems. In der Regel beträgt innert 5-10 Arbeitstagen. Die Lieferung erfolgt über die Schweizerische Post an die vom Nutzer angegebene Adresse. Die anfallenden Versandkosten werden beim Abschluss der Bestellung ausgewiesen und sind vollumfänglich vom Nutzer zu tragen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht mit Übergabe an die Schweizerische Post oder diese mit der Annahme zur Versendung in Verzug ist an den Nutzer über. Es besteht kein Rückgaberecht.

 

8. Geistiges Eigentum im Zusammenhang mit den von IFPI bereitgestellten Inhalten, Dienstleistungen und Produkten

Die Inhalte auf der Website und anderen Plattformen von IFPI, insbesondere Informationen, Dokumente, Produkte, Marken, Logos, Grafiken, Töne, grafische Benutzeroberflächen, Software und Dienstleistungen, wurden entweder von IFPI oder einem Anbieter, Entwickler oder sonstigen Partner, der im Auftrag von IFPI handelt, entwickelt. Die zugrundeliegenden geistigen Eigentumsrechte verbleiben zu jeder Zeit im ausschliesslichen und vollständigen Eigentum von IFPI. Die Inhalte dürfen weder ganz noch teilweise reproduziert, kopiert oder nachgeahmt werden. Die Bezeichnung von IFPI, Logos und andere Elemente sind gesetzlich geschützt. Insbesondere "IFPI" ist eine eingetragene Marke. Die Erlaubnis zur Verwendung des Edelmetall-Award-Emblems bezieht sich ausschliesslich auf einen konkreten positiven Entscheid für ein bestimmts Produkt und wird durch die GfK, welches das Erreichen einer bestimmten Mindestgrenze bestätigt, geprüft.

 

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Der Nutzer garantiert, dass er über alle Rechte verfügt, die Dienstleistungen und Produkte zu beziehen sowie einzusetzen, und dass er die von IFPI bezogenen Dienstleistungen und Produkte wie die Edelmetall-Award-Embleme, mit aller Sorgfalt und regelkonform nutzt. Insbesondere garantiert der Nutzer, dass er der wirtschaftliche Produzent der Aufnahmen ist, und diese Rechte auf niemand anderen übertragen hat oder übertragen wird. Er steht dafür ein, dass ihn keine anderweitigen Bindungen daran hindern, vorliegende Vereinbarung abzuschliessen und zu erfüllen. Er bestätigt explizit die Eigenschaften für die Antragsberechtigung zu erfüllen und namentlich an den in Frage stehenden Aufnahmen wirtschaftlich berechtigt zu sein sowie sämtliche Angaben wahrheitsgemäss gemacht zu haben.

9.2 Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Verwendung der von den Anbietern bereitgestellten Dienstleistungen und Produkte durch den Nutzer auf dessen alleiniges und ausschliessliches Risiko erfolgt. Die Anbieter lehnen ausdrücklich alle Gewährleistungen und Garantien jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigende Zusicherung der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Qualität und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Anbieter übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte den Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass die Dienstleistungen und Produkte ununterbrochen, rechtzeitig, sicher oder fehlerfrei zur Verfügung stehen; die Anbieter übernehmen auch keine Gewährleistung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Dienstleistungen und Produkte erzielt werden können. Darüber hinaus erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass alle informativen Artikel oder Meinungsäusserungen, die sich auf den Portalen von IFPI befinden, weder als professionelle noch als rechtliche Beratung gedacht sind. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, auf jegliche Haftungsansprüche zu verzichten, die sich aus der Entscheidung des Nutzers ergeben könnten, den informativen Artikeln oder Meinungsäusserungen zu folgen.

9.3 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Anbieter, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, in keinem Fall für Schäden jeglicher Art gegenüber dem Nutzer oder einer natürlichen oder juristischen Person, die Rechte geltend macht, haftbar gemacht werden kann. Dies gilt einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, indirekte oder Folgeschäden, Reputationsschäden oder sonstige Schäden in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den von den Anbietern bereitgestellten Produkten und Informationen. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von der Anbieter unter jeder Bestimmung dieser Vereinbarung insgesamt auf einen Betrag begrenzt, der nicht höher ist als der Betrag, den der Nutzer den Anbietern in Bezug auf die von den Anbietern bezogenen Dienstleistungen und Produkte bezahlt hat. 

9.4 Der Nutzer stellt die Anbieter von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen und Produkte und sonstigen Inhalten bzw. dem Erwerb von Dienstleistungen und Produkten von den Anbietern durch den Nutzer sowie einer vom Nutzer begangenen Verletzung dieser Bestimmungen, des Gesetzes oder Rechten Dritter erhoben werden. Der Nutzer ersetzt den Anbietern jede in diesem Zusammenhang erwachsene Aufwendung, Schädigung und entgangenen Gewinn, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungskosten.

9.5 Soweit eine Entschädigung oder Haftungsfreistellung zugunsten von der Anbieter vorgesehen ist, erstreckt sich eine solche Entschädigung oder Haftungsfreistellung auch auf Vertreter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren, Beteiligte, Vorgänger und Nachfolger der entsprechenden Personen.

 

10. Änderungen der Geschäftsbedingungen

10.1 Die Anbieter behalten sich das Recht vor, die angebotenen Dienstleistungen und Produkte aus dem Sortiment zu nehmen, neue hinzuzufügen oder bestehende anzupassen.

10.2 Die Anbieter sind auch berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuellen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von IFPI einsehbar.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Änderungen dieser Vereinbarung sofort nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und durchsetzbar sind. 

 

11. Auslegung der Geschäftsbedingungen bei Widersprüchen und Lücken

11.1 Sollten die Geschäftsbedingungen Widersprüche oder Lücken enthalten, so ist anhand von Zweck, Sinn und Geist sowie dem Prinzip von Treu und Glauben und den gegenseitigen Interessen der Parteien zu ermitteln, welche Regelung als angemessen erscheint. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen.

11.2 Jede aktualisierte oder geänderte Version der Geschäftsbedingungen ersetzt alle früheren Versionen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung, und die frühere Version hat keine fortdauernde rechtliche Wirkung, es sei denn, die überarbeitete Version verweist ausdrücklich auf die frühere Version und hält die frühere Version oder Teile davon in Kraft.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 8057 Zürich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IFPI Schweiz – Erwerb Labelcode

Datum des Inkrafttretens: 7. Mai 2021

Zuletzt geändert am: 06. September 2021

 

IFPI Schweiz, Berninastrasse 53, 8057 Zürich ("IFPI"), bietet die angebotenen Produkte dem Nutzer («Nutzer») gemäss den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Geschäftsbedingungen" oder "Vereinbarung") an.

Indem der Nutzer Produkte von IFPI, insbesondere einen Labelcode, erwirbt, erklärt er sich mit allen Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden ausdrücklich wegbedungen.

Der Nutzer akzeptiert daher die nachstehend definierten Geschäftsbedingungen:

 

1. Anwendungsbereich Labelcode

1.1 Der Labelcode ist eine fünfstellige Kennziffer zur Kennzeichnung von Tonträgern (Beispiel LC 00123), bzw. der Zurechnung von Tonträgern zu einem Plattenlabel.

1.2 Ein Labelcode wird nach erfolgter Erst-Veröffentlichung von Tonaufnahmen vergeben.

 

2. Territoriale Einschränkung

Die von IFPI angebotenen Produkte richten sich ausschliesslich an Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

3. Bestellprozess

3.1 Der Nutzer gibt durch Ausfüllen des von IFPI bereitgestellten Bestellformulars und Drücken des „Bestellen“ – Buttons ein verbindliches Angebot zum Produkteerwerb ab. Der Nutzer erhält eine automatisch generierte Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch IFPI dar, sondern informiert den Nutzer lediglich darüber, dass die Bestellung bei IFPI eingegangen ist.

3.2 Ein Vertrag über das bestellte Produkt kommt zustande, indem die IFPI das Angebot durch Lieferung an den Nutzer oder durch Zusendung einer verbindlichen Annahmeerklärung annimmt. IFPI kann die Annahme jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern. Erst mit Annahme des Angebots besteht ein Anspruch auf Lieferung.

3.3 Der Nutzer hat die von IFPI verlangten Daten wie Personalien, Adresse, Kreditkartennummer und weitere Angaben wahrheitsgetreu anzugeben.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken), inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Bezahlung ist per Kreditkarte (Visa und Mastercard) oder mit anderen, auf der Website von IFPI gegebenenfalls angegebenen Zahlungsmethoden möglich.

Mit dem Anklicken von "Bestellen" und der Angabe seiner Zahlungsinformationen gibt der Nutzer die Erlaubnis, seine Kreditkarte oder ein anderes Zahlungskonto in der angegebenen Höhe für den Wert des angeforderten Produkts zu belasten, gemäss aktueller Preisliste (https://www.ifpi.ch/codes-beantragen).

5. Sicherheit der Zahlungsdaten

Die Kreditkartendaten des Nutzers werden mittels SSL-Technologie verschlüsselt. Jede Transaktion wird online bei dem jeweiligen Kreditkartenanbieter respektive Zahlungspartner autorisiert. Auf der Kreditkartenabrechnung ist die Transaktion unter «IFPI Schweiz» ersichtlich. IFPI speichert die Kreditkartennummer des Nutzers nicht.

 

6. Datenschutz

6.1 IFPI verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Nutzers in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

6.2 Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Angaben in Datenbanken von IFPI, deren Schwestergesellschaften und Muttergesellschaft und in Datenbanken von verbundenen Unternehmen gespeichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung bearbeitet werden. IFPI ist im Weiteren auch berechtigt, die Daten sonstigen Drittparteien, insbesondere den Verwertungsgesellschaften, zugänglich zu machen, soweit dies im Einklang mit den Zielsetzungen ist, die mit der Bereitstellung des Labelcodes zusammenhängen.

 

7. Vorgaben in Bezug auf den Einsatz des Labelcodes

7.1 Mit dem Erwerb und dem Einsatz des Labelcodes bestätigt der Nutzer, dass er die Eigenschaft als Tonträgerhersteller erfüllt, er mithin das wirtschaftliche Risiko der Produktion der Aufnahmen trägt, die unter dem entsprechenden Labelcode veröffentlicht werden.

7.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten. Insbesondere ist eine Veräusserung oder ein Zurverfügungstellen des Labelcodes an andere Labels oder an Musiker und musikalische Produzenten untersagt.

 

8. Rahmenbedingungen

8.1 Der Nutzer ist insbesondere mit folgenden Rahmenbedingungen vertraut, die einen Einfluss auf seine Entscheidung haben können, den Labelcode bei IFPI Schweiz oder bei einer anderen Institution, insbesondere der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) in Deutschland zu beziehen: Schweizer Produzenten haben sich bewusst zu sein, dass der Labelcode insbesondere auch auf dem deutschen Markt ein wichtiges Instrument darstellt und Voraussetzung bilden kann, dass die Aufnahmen überhaupt von Rundfunkanstalten und weiteren Verbreitern von Aufnahmen gesendet werden.

8.2 Der Labelcode kann in Deutschland bei der GVL kostenlos bezogen werden, vorzugsweise zusammen mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags. Die Anmeldeformalitäten sind für den Antragsteller administrativ und zeitlich aufwändiger als der Bezug über IFPI. Details zum Prozess sind der Webseite der GVL zu entnehmen (https://gvl.de/rechteinhaber/tontraegerhersteller).

8.3 Der Weg über die GVL bietet jedoch den substantiellen Vorteil, dass der Nutzer dadurch an der Verteilung von Sendevergütungen der GVL für Sendungen in Deutschland partizipieren kann. Dies ist für Tonträgerhersteller mit Sitz in der Schweiz, deren Repertoire in Deutschland gespielt wird, von grosser Relevanz.

8.4 Der Bezug des Labelcodes über IFPI Schweiz erfolgt zwar rasch und unkompliziert, hat aber den Nachteil, dass der Tonträgerhersteller damit noch nicht an der Verteilung der Sendevergütungen der GVL partizipiert. Eine nachträgliche Registrierung bei der GVL kann jedoch dazu führen, dass der Tonträgerhersteller mit demselben Labelcode an den Sendevergütungen der GVL partizipieren kann, sofern die entsprechenden Vorgaben erfüllt werden.

8.5 Möchte der Tonträgerhersteller den Labelcode über IFPI Schweiz beziehen, so ist das Formular als PDF-Datei herunterzuladen und entsprechend auszufüllen (direkt am Bildschirm, sofern ein pdf-Reader auf dem System installiert ist, oder in gut leserlicher Handschrift, nach dem Ausdruck). Das fertig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist an IFPI Schweiz, Berninastrasse 53, 8057 Zürich, zu senden. Nach Eingang des ausgefüllten Antragsformulars prüft IFPI in Zusammenarbeit mit der GVL summarisch, ob die gewünschte Labelbezeichnung nicht bereits vergeben ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so erfolgt die Zuteilung des LC-Codes normalerweise innert 10 Tagen nach Eingang der Bearbeitungsgebühr.

8.6 Die Vergabe eines Labelcodes ist ohne Benennung eines dazugehörigen Label-Namens nicht möglich. IFPI Schweiz prüft in. Zusammenarbeit mit der GVL die ihr angegebenen Label-Namen lediglich anhand des entsprechenden Verzeichnisses der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) auf allfällige Kollisionen und behält sich vor, Label-Namen zurückzuweisen.

 

9. Geistiges Eigentum im Zusammenhang mit den von IFPI bereitgestellten Inhalten und Diensten

Die Inhalte auf der Website und anderen Plattformen von IFPI, insbesondere Informationen, Dokumente, Produkte, Marken, Logos, Grafiken, Töne, grafische Benutzeroberflächen, Software und Dienstleistungen, wurden entweder von IFPI oder einem Anbieter, Entwickler oder sonstigen Partner, der im Auftrag von IFPI handelt, entwickelt. Die zugrundeliegenden geistigen Eigentumsrechte verbleiben zu jeder Zeit im ausschliesslichen und vollständigen Eigentum von IFPI. Die Inhalte dürfen weder ganz noch teilweise reproduziert, kopiert oder nachgeahmt werden. Die Bezeichnung von IFPI, Logos und andere Elemente sind gesetzlich geschützt. Insbesondere "IFPI" ist eine eingetragene Marke.

 

10. Links

IFPI hat keinen Einfluss auf den Inhalt von externen Websites, die mittels Links auf der Website von IFPI zugänglich sind. IFPI übernimmt somit keine Gewähr für Inhalte dieser externen Websites. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstösse überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernt IFPI derartige Links umgehend.

 

11. Gewährleistung und Haftung

11.1 Der Nutzer garantiert, dass er über alle Rechte verfügt, die Produkte zu beziehen sowie einzusetzen, und dass er die von IFPI bezogenen Produkte mit aller Sorgfalt und regelkonform nutzt. Insbesondere garantiert der Nutzer, dass er der wirtschaftliche Produzent der Aufnahmen ist, und diese Rechte auf niemand anderen übertragen hat oder übertragen wird. Er steht dafür ein, dass ihn keine anderweitigen Bindungen daran hindern, vorliegende Vereinbarung abzuschliessen und zu erfüllen.

11.2 Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Verwendung der von IFPI bereitgestellten Produkte durch den Nutzer auf dessen alleiniges und ausschliessliches Risiko erfolgt. IFPI lehnt ausdrücklich alle Gewähleistungen und Garantien jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigende Zusicherung der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Qualität und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist. IFPI übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Produkte den Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass die Produkte ununterbrochen, rechtzeitig, sicher oder fehlerfrei zur Verfügung stehen; IFPI übernimmt auch keine Gewährleistung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Produkte erzielt werden können. Darüber hinaus erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass alle informativen Artikel oder Meinungsäusserungen, die sich auf den Portalen von IFPI befinden, weder als professionelle noch als rechtliche Beratung gedacht sind. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, auf jegliche Haftungsansprüche zu verzichten, die sich aus der Entscheidung des Nutzers ergeben könnten, den informativen Artikeln oder Meinungsäusserungen zu folgen.

11.3 Dem Nutzer ist bewusst, dass die von IFPI vorgenommene Prüfung des Labelnamens summarischer Natur ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass der von ihm gewählte Labelname keine Marken-, Wettbewerbs-, Firmen-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt oder gesetzlichen Bestimmungen zuwiderläuft.

11.4 Im Weiteren ist dem Nutzer bewusst, dass ein Bezug eines Labelcodes bei IFPI Schweiz und dessen Einsatz keine Grundlage für die Partizipation an den Sendevergütungen der GVL für Sendungen in Deutschland bietet. Der Label Code dient der Vereinfachung der Abrechnung gegenüber den Verwertungsgesellschaften und ermöglicht eine präzise Erfassung der Sendeminuten. Er signalisiert den Deutschen Sendeanstalten und -unternehmen, dass für den jeweiligen Tonträger das Recht zur Sendung erteilt wurde.

11.5 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass IFPI, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, in keinem Fall für Schäden jeglicher Art gegenüber dem Nutzer oder einer natürlichen oder juristischen Person, die Rechte geltend macht, haftbar gemacht werden kann. Dies gilt einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, indirekte oder Folgeschäden, Reputationsschäden oder sonstige Schäden in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den von IFPI bereitgestellten Produkten und Informationen. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von IFPI unter jeder Bestimmung dieser Vereinbarung insgesamt auf einen Betrag begrenzt, der nicht höher ist als der Betrag, den der Nutzer an IFPI in Bezug auf die von IFPI bezogenen Produkten bezahlt hat. 

11.6 Der Nutzer stellt IFPI von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte und sonstigen Inhalte bzw. dem Erwerb von Produkten von IFPI durch den Nutzer sowie einer vom Nutzer begangenen Verletzung dieser Bestimmungen, des Gesetzes oder Rechten Dritter erhoben werden. Der Nutzer ersetzt IFPI jede in diesem Zusammenhang erwachsene Aufwendung, Schädigung und entgangenen Gewinn, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungskosten.

11.7 Soweit eine Entschädigung oder Haftungsfreistellung zugunsten IFPI vorgesehen ist, erstreckt sich eine solche Entschädigung oder Haftungsfreistellung auch auf Vertreter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren, Beteiligte, Vorgänger und Nachfolger der entsprechenden Personen.

 

12. Änderungen der Geschäftsbedingungen

12.1 IFPI behält sich das Recht vor, die angebotenen Produkte aus dem Sortiment zu nehmen, neue hinzuzufügen oder die Produkte anzupassen.

IFPI ist auch berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuellen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von IFPI einsehbar.

12.2 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Änderungen dieser Vereinbarung sofort nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und durchsetzbar sind. 

 

13. Auslegung der Geschäftsbedingungen bei Widersprüchen und Lücken

13.1 Sollten die Geschäftsbedingungen Widersprüche oder Lücken enthalten, so ist anhand von Zweck, Sinn und Geist sowie dem Prinzip von Treu und Glauben und den gegenseitigen Interessen der Parteien zu ermitteln, welche Regelung als angemessen erscheint. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen.

13.2 Jede aktualisierte oder geänderte Version der Geschäftsbedingungen ersetzt alle früheren Versionen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung, und die frühere Version hat keine fortdauernde rechtliche Wirkung, es sei denn, die überarbeitete Version verweist ausdrücklich auf die frühere Version und hält die frühere Version oder Teile davon in Kraft.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

​Geschäftsbedingungen IFPI Schweiz und GfK Entertainment AG für die Verleihung von Edelmetall-Awards und die Bestellung entsprechender Embleme 


Datum des Inkrafttretens: 1. Juni 2024

IFPI Schweiz, Berninastrasse 53, 8057 Zürich («IFPI»), bietet gemeinsam mit der GfK Entertainment AG, im Schörli 1, 8600 Dübendorf(«GfK»), nachfolgend zusammen die «Anbieter», Dienstleistungen und Produkte dem/der Nutzer/in (nachstehend “Nutzer“) gemäss den folgenden Geschäftsbedingungen (nachstehend "Geschäftsbedingungen" oder "Vereinbarung") an.

Indem der Nutzer Dienstleistungen und Produkte der Anbieter in Anspruch nimmt, erklärt er sich ausdrücklich mit allen Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Als Dienstleistungen und Produkte sind dabei insbesondere die Prüfung der Voraussetzungen für die Verleihung von Edelmetall-Awards sowie die Bestellung entsprechender Edelmetall-Award-Embleme gemeint. Geschäftsbedingungen des Nutzers werden hiermit ausdrücklich wegbedungen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten.

 

1. Bestellprozess

1.1 Der Nutzer gibt durch Ausfüllen des von den Anbietern bereitgestellten Bestellformulars und Drücken des „Bestellen“ – Buttons ein verbindliches Angebot zur kostenpflichtigen Prüfung der Voraussetzungen für die Verleihung des Edelmetall-Awards respektive zur Bestellung des Edelmetall-Award-Emblems ab. Der Nutzer erhält eine automatisch generierte Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung informiert den Nutzer darüber, dass die Bestellung bei den Anbietern eingegangen ist.

1.2 Ein Vertrag über die bestellte Dienstleistung respektive das bestellte Produkt kommt zustande, indem IFPI und/oder GfK das Angebot durch Lieferung an den Nutzer oder durch Zusendung einer verbindlichen Annahmeerklärung annimmt. Die Anbieter können die Annahme jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern.

1.3 Der Nutzer hat die von den Anbietern verlangten Daten wie Personalien, Adresse, Kreditkartennummer und sämtliche weiteren Angaben wahrheitsgetreu anzugeben. Diese Angaben umfassen insbesondere die Antragsberechtigung, die Namen von Firma, Label, Antragssteller, Künstler und Titel, Adresse, E-Mail, Konfiguration (Album/Single), Release Datum, Genre und allfällige weitere Bemerkungen sowie Beilagen.

1.4 Das Ergebnis der kostenpflichtigen Prüfung wird dem Nutzer in der Regel durch die Anbieter innert 5-10 Arbeitstagen per E-Mail mitgeteilt. Die Kosten sind unabhängig vom Ergebnis der Prüfung in jedem Fall vom Nutzer zu tragen. Sind die Voraussetzungen für die Verleihung eines Edelmetall-Awards erreicht erhält der Nutzer zusätzlich einen persönlichen Link zur kostenpflichtigen Bestellung von Edelmetall-Award-Emblemen. Eine Verpflichtung zur Bestellung besteht nicht. Pro Bestellung wird dem Nutzer ein Kontingent von max. 10 Edelmetall-Award-Emblemen zur Verfügung gestellt, welche nur für das jeweils angemeldete Produkt verwendet werden dürfen.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken), inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Bezahlung ist per Kreditkarte (Visa und Mastercard) oder mit anderen, auf der Website von IFPI gegebenenfalls angegebenen Zahlungsmethoden möglich.

Mit dem Anklicken von "Bestellen" und der Angabe seiner Zahlungsinformationen gibt der Nutzer die Erlaubnis, seine Kreditkarte oder ein anderes Zahlungskonto in der angegebenen Höhe für den Wert der angeforderten Dienstleistung respektive des angeforderten Produkts zu belasten. Die aktuellen Preise werden dabei in folgender Preisliste festgehalten: www.ifpi.ch.

 

3. Sicherheit der Zahlungsdaten

Die Kreditkartendaten des Nutzers werden mittels SSL-Technologie verschlüsselt. Jede Transaktion wird online bei dem jeweiligen Kreditkartenanbieter respektive Zahlungspartner autorisiert. Auf der Kreditkartenabrechnung ist die Transaktion unter “IFPI Schweiz“ ersichtlich. Die Anbieter speichern die Kreditkartennummer des Nutzers nicht.

4. Datenschutz

4.1 Die Anbieter verpflichten sich, die personenbezogenen Daten des Nutzers in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

4.2 Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Angaben in Datenbanken der Anbieter und mit ihnen verbundenen Unternehmen sowie insbesondere dem unabhängigen Marktforschungsinstitut GfK gespeichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung bearbeitet werden. Die Anbieter sind im Weiteren auch berechtigt, die Daten sonstigen Drittparteien zugänglich zu machen, soweit dies im Einklang mit den Zielsetzungen ist, die mit der Prüfung und Vergabe der Edelmetall-Awards zusammenhängen.

4.3 Der Nutzer nimmt die auf der IFPI-Webseite publizierte Datenschutzerklärung ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

5. Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung von Edelmetall-Awards

5.1 Mit dem Antrag zur Prüfung der Voraussetzungen für die Verleihung von Edelmetall-Awards und der Bestellung von Edelmetall-Award-Emblemen bestätigt der Nutzer jeweils ausdrücklich, dass er die Eigenschaft als Tonträgerhersteller erfüllt, er also das wirtschaftliche Risiko der Produktion der Aufnahmen trägt und an der Aufnahme berechtigt ist. Er sichert explizit zu, dass er sämtliche Angaben im Rahmen des Bestellprozesses wahrheitsgemäss ausfüllt.

5.2 Der Nutzer ist damit einverstanden, dass Edelmetall-Awards auf Planet Music, einer Datenbank der GfK, erfasst werden.

5.3 Die Prüfung der Angaben sowie die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Edelmetall-Awards wird von der GfK auf der Basis objektiver Kriterien ermittelt. Die GfK prüft die Antragsberechtigung und die Verkaufszahlen sowie die Einhaltung der Voraussetzungen gemäss der jeweils zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Edelmetall-Award-Richtlinie. Generell ausgewertet werden die Daten in Bezug auf ein Album oder eine Single, jeweils physisch und digital. Bei physischen Albumverkäufen wird eine Dis-Coverage Rate von 19 % hinzugerechnet (für Konzertverkäufe, Rackjobbing, Fahrende, Tankstellen, Labeldirektverkäufe, Bandverkäufe etc.). Betreffend detaillierterer Datenbasis wird an die GfK (swisscertifications@gfk.com) verwiesen.

5.4 Es besteht für den Nutzer die Möglichkeit die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzung mittels Belegen glaubhaft zu machen. Betrifft dies physische Verkäufe ist spätestens 6 Monate nach der Vergabe die Erfüllung der Voraussetzungen mit retourenbereinigten Belegen bei der GfK ohne Aufforderung glaubhaft zu dokumentieren. Erfolgt dies nicht, wird die Vergabe des Edelmetall-Awards bis zur Erbringung des entsprechenden Nachweises aberkannt und das Edelmetall-Award-Symbol aus der GfK-Datenbank gestrichen.

5.5 Stützt sich der Nutzer für die Erreichung von Mindestgrenzen auf digitale Daten (bspw. ad-funded Streams) vor 2022, sind diese in jedem Fall durch den Nutzer mittels Belegen glaubhaft zu machen und der Bestellung im Bestellformular anzufügen. 

5.6 Die Anbieter entscheiden abschliessend in jedem Fall nach eigenem Ermessen, ob die Voraussetzungen sowohl der Anmeldeberechtigung als auch die Voraussetzungen für die Erteilung eines Edelmetall-Awards erfüllt sind. Es wird hierbei explizit festgehalten, dass die Daten der GfK von anderweitig vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten abweichen können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Prüfung oder Vergabe eines Edelmetall-Awards. Eine Rückerstattung der vom Nutzer erfolgten Zahlung ist in jedem Fall ausgeschlossen.  

5.7 Stellen sich vom Nutzer gemachte Angaben als wahrheitswidrig heraus, wird das Produkt aus der Datenbank gestrichen und die Vergabe des Edelmetall-Awards aberkannt. Der Nutzer trägt sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten (siehe dazu Ziff. 11).

 

6. Verwendung des Edelmetall-Award-Emblems

6.1 Eine Verwendung des Edelmetall-Award-Emblems ist nur für die jeweilige Tonaufnahme, welche durch GfK geprüft und abgenommen wurde, gestattet. Die Gestaltung der eigentlichen Awards wird dem Nutzer freigestellt und darf auch von Dritten erfolgen. Das Edelmetall-Award-Emblem darf nicht bearbeitet werden.

6.2 Insbesondere ist eine andere Verwendung als das Anbringen des Emblems an die Award-Auszeichnung untersagt.

7. Versand von Edelmetall-Award-Emblemen

Nach erfolgreichem Bestell- und Zahlungseingang für Edelmetall-Award-Embleme erfolgt der Versand des Emblems. In der Regel beträgt innert 5-10 Arbeitstagen. Die Lieferung erfolgt über die Schweizerische Post an die vom Nutzer angegebene Adresse. Die anfallenden Versandkosten werden beim Abschluss der Bestellung ausgewiesen und sind vollumfänglich vom Nutzer zu tragen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht mit Übergabe an die Schweizerische Post oder diese mit der Annahme zur Versendung in Verzug ist an den Nutzer über. Es besteht kein Rückgaberecht.

 

8. Geistiges Eigentum im Zusammenhang mit den von IFPI bereitgestellten Inhalten, Dienstleistungen und Produkten

Die Inhalte auf der Website und anderen Plattformen von IFPI, insbesondere Informationen, Dokumente, Produkte, Marken, Logos, Grafiken, Töne, grafische Benutzeroberflächen, Software und Dienstleistungen, wurden entweder von IFPI oder einem Anbieter, Entwickler oder sonstigen Partner, der im Auftrag von IFPI handelt, entwickelt. Die zugrundeliegenden geistigen Eigentumsrechte verbleiben zu jeder Zeit im ausschliesslichen und vollständigen Eigentum von IFPI. Die Inhalte dürfen weder ganz noch teilweise reproduziert, kopiert oder nachgeahmt werden. Die Bezeichnung von IFPI, Logos und andere Elemente sind gesetzlich geschützt. Insbesondere "IFPI" ist eine eingetragene Marke. Die Erlaubnis zur Verwendung des Edelmetall-Award-Emblems bezieht sich ausschliesslich auf einen konkreten positiven Entscheid für ein bestimmts Produkt und wird durch die GfK, welches das Erreichen einer bestimmten Mindestgrenze bestätigt, geprüft.

 

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Der Nutzer garantiert, dass er über alle Rechte verfügt, die Dienstleistungen und Produkte zu beziehen sowie einzusetzen, und dass er die von IFPI bezogenen Dienstleistungen und Produkte wie die Edelmetall-Award-Embleme, mit aller Sorgfalt und regelkonform nutzt. Insbesondere garantiert der Nutzer, dass er der wirtschaftliche Produzent der Aufnahmen ist, und diese Rechte auf niemand anderen übertragen hat oder übertragen wird. Er steht dafür ein, dass ihn keine anderweitigen Bindungen daran hindern, vorliegende Vereinbarung abzuschliessen und zu erfüllen. Er bestätigt explizit die Eigenschaften für die Antragsberechtigung zu erfüllen und namentlich an den in Frage stehenden Aufnahmen wirtschaftlich berechtigt zu sein sowie sämtliche Angaben wahrheitsgemäss gemacht zu haben.

9.2 Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Verwendung der von den Anbietern bereitgestellten Dienstleistungen und Produkte durch den Nutzer auf dessen alleiniges und ausschliessliches Risiko erfolgt. Die Anbieter lehnen ausdrücklich alle Gewährleistungen und Garantien jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigende Zusicherung der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Qualität und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Anbieter übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte den Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass die Dienstleistungen und Produkte ununterbrochen, rechtzeitig, sicher oder fehlerfrei zur Verfügung stehen; die Anbieter übernehmen auch keine Gewährleistung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Dienstleistungen und Produkte erzielt werden können. Darüber hinaus erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass alle informativen Artikel oder Meinungsäusserungen, die sich auf den Portalen von IFPI befinden, weder als professionelle noch als rechtliche Beratung gedacht sind. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, auf jegliche Haftungsansprüche zu verzichten, die sich aus der Entscheidung des Nutzers ergeben könnten, den informativen Artikeln oder Meinungsäusserungen zu folgen.

9.3 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Anbieter, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, in keinem Fall für Schäden jeglicher Art gegenüber dem Nutzer oder einer natürlichen oder juristischen Person, die Rechte geltend macht, haftbar gemacht werden kann. Dies gilt einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, indirekte oder Folgeschäden, Reputationsschäden oder sonstige Schäden in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den von den Anbietern bereitgestellten Produkten und Informationen. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von der Anbieter unter jeder Bestimmung dieser Vereinbarung insgesamt auf einen Betrag begrenzt, der nicht höher ist als der Betrag, den der Nutzer den Anbietern in Bezug auf die von den Anbietern bezogenen Dienstleistungen und Produkte bezahlt hat. 

9.4 Der Nutzer stellt die Anbieter von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen und Produkte und sonstigen Inhalten bzw. dem Erwerb von Dienstleistungen und Produkten von den Anbietern durch den Nutzer sowie einer vom Nutzer begangenen Verletzung dieser Bestimmungen, des Gesetzes oder Rechten Dritter erhoben werden. Der Nutzer ersetzt den Anbietern jede in diesem Zusammenhang erwachsene Aufwendung, Schädigung und entgangenen Gewinn, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungskosten.

9.5 Soweit eine Entschädigung oder Haftungsfreistellung zugunsten von der Anbieter vorgesehen ist, erstreckt sich eine solche Entschädigung oder Haftungsfreistellung auch auf Vertreter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren, Beteiligte, Vorgänger und Nachfolger der entsprechenden Personen.

 

10. Änderungen der Geschäftsbedingungen

10.1 Die Anbieter behalten sich das Recht vor, die angebotenen Dienstleistungen und Produkte aus dem Sortiment zu nehmen, neue hinzuzufügen oder bestehende anzupassen.

10.2 Die Anbieter sind auch berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuellen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von IFPI einsehbar.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Änderungen dieser Vereinbarung sofort nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und durchsetzbar sind. 

 

11. Auslegung der Geschäftsbedingungen bei Widersprüchen und Lücken

11.1 Sollten die Geschäftsbedingungen Widersprüche oder Lücken enthalten, so ist anhand von Zweck, Sinn und Geist sowie dem Prinzip von Treu und Glauben und den gegenseitigen Interessen der Parteien zu ermitteln, welche Regelung als angemessen erscheint. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen.

11.2 Jede aktualisierte oder geänderte Version der Geschäftsbedingungen ersetzt alle früheren Versionen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung, und die frühere Version hat keine fortdauernde rechtliche Wirkung, es sei denn, die überarbeitete Version verweist ausdrücklich auf die frühere Version und hält die frühere Version oder Teile davon in Kraft.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 8057 Zürich.

bottom of page