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INTERNETPIRATERIE

Hinweis betreffend Verfolgung von Rechtsverletzungen in P2P-Netzwerken

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In Abstimmung mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) weist IFPI Schweiz – der Branchenverband der Schweizer Musiklabels – auf folgendes hin:

 

IFPI Schweiz nimmt zur Verfolgung von Musikpiraterie an p2p-Netzwerken teil. Dabei dokumentiert IFPI Schweiz verschiedene Daten, die sie zur Erstellung von Strafanzeigen gegen p2p-Nutzer verwendet, die unautorisiert Musikaufnahmen der IFPI-Mitglieder in p2p-Netzwerke hochladen. Bei den dokumentierten Daten dieser Nutzer handelt es sich ausschliesslich um folgende, jedem p2p-Netzwerkteilnehmer zugängliche Daten:

  • Name der genutzten p2p-Software,

  • Aliasname des unautorisierten Anbieters (nicht bei jeder p2p-Software existent),

  • Alle Eigenschaften der von IFPI Schweiz zu Beweiszwecken heruntergeladenen Musikdateien (Titel, Künstler, Dateigrösse),

  • IP-Adresse die zum Upload genutzt wird,

  • Verzeichnis der vom unautorisierten Anbieter heraufgeladenen bzw. angebotenen Musikdateien,

  • Anfangs- und Endzeitpunkt der Dokumentationsaktivität von IFPI Schweiz.

 

Diese Daten dienen ausschliesslich dazu, Strafanträge zu stellen und nach einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung gegebenenfalls zivilrechtliche Forderungen geltend zu machen. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung nimmt IFPI Schweiz mit den Beschuldigten keinen Kontakt auf; es steht diesen aber jederzeit frei, IFPI Schweiz von sich aus zu kontaktieren und so bereits während des laufenden Strafverfahrens eine aussergerichtliche Erledigung herbeizuführen.

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