
FAQ
Der International Standard Recording Code (ISRC) ist der globale Standard zur Identifikation von Tonaufnahmen. Er ist insbesondere notwendig, wenn man seine Musik kommerziell vertreiben will. Bei CDs ist der Code unhörbar bei jeder Musikaufnahme im Subcode gespeichert. Bei Download- und Streaming-Angeboten ist der Code in den Metadaten vorhanden. Der ISRC ermöglicht die Identifikation von Tonaufnahmen und erleichtert damit die Kontrolle ihrer Nutzung bei allen nichtkörperlichen Verbreitungs- und Sendevorgängen von digitalisierter Musik.
Der ISRC ist im physischen Bereich (zB. bei der Produktion einer CD) insbesondere dann notwendig, wenn man seine Musik kommerziell vertreiben will. Digital führt mittlerweile auch sonst kaum mehr ein Weg am ISRC vorbei: Download-Plattformen wie iTunes oder Streaming-Anbieter wie Spotify und Apple Music verlangen beim Upload zwingend die Verknüpfung der Tonaufnahmen mit einem ISRC.
ISRC sollten immer im Land erworben werden, in welchem der oder die Erwerbende seinen oder ihren Hauptwohnsitz respektive Firmensitz hat. Befindet sich dieser Sitz also in der Schweiz oder in Liechtenstein, so können Sie den ISRC käuflich bei IFPI Schweiz erwerben.
Sollten Sie Ihren Sitz in einem anderen Land haben, so ist ein ISRC mit dem dortigen Länderschlüssel zu erwerben. Hier ist eine Liste der einzelnen ISRC-Vergabestellen.
IFPI Schweiz ist eine offiziell autorisierte Vergabestelle für die ISRC. Mit einer einmaligen Zahlung erhalten Sie bei uns 25 Codes (siehe Start-Up Package) oder selbst die Möglichkeit, fast unbegrenzt viele ISRC zu vergeben (siehe Professional Package). Beide Angebote sind zeitlich unbefristet gültig. Es fallen keine weiteren Gebühren an, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt. Wir bieten Ihnen zudem freie telefonische und schriftliche Beratung und Unterstützung bezüglich der ISRC an, sofern Sie diese bei uns erworben haben.
Mit dem Erwerb unseres Start-Up Packages für CHF 108.10 (inkl. MWST) erhalten Sie 25 ISRC. Diese sind mit dem Erstinhaberschlüssel AAA versehen (siehe auch Punkt 11). Die IFPI führt über diese Codes eine Datenbank. Wenn Sie von diesen 25 ISRCs einzelne verwenden, senden Sie uns die entsprechenden Trackinformationen zu. Wir benötigen dazu Ihren Klarnamen, ein Künstlername oder Labelname kann nicht angegeben werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit dem Erwerb des Professional Packages für CHF 432.40 (inkl. MWST) erhalten Sie einen eigenen Erstinhaberschlüssel (siehe auch Punkt 11). Dieser wird Ihnen von IFPI Schweiz zugeteilt. Wir führen zudem eine summarische Prüfung durch, ob der gewünschte Labelname verfügbar ist, bzw. keine zu grosse Ähnlichkeit mit bereits registrierten Labelnamen besitzt (ohne rechtliche Gewähr). Sobald Sie Ihren Erstinhaberschlüssel besitzen, können Sie jährlich ISRC im fünfstelligen Bereich vergeben (gemäss der Code-Länge). Für die Dokumentation der Vergabe sind Sie selbst verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie: hier.
Ja, die Codes verfallen nicht. Sie können sie verwenden, sobald Sie bereit sind. Sobald Sie die Stücke veröffentlichen, sollten Sie die Trackinformationen an IFPI Schweiz rückmelden (sofern ein Start-Up Package erworben wurde, siehe Punkt 5) oder selbst die entsprechenden Informationen dokumentieren (sofern ein Professional Package erworben wurde, siehe Punkt 6).
Nein, der ISRC funktioniert unabhängig von jeglichen Mitgliedschaften. Er dient nur zur Identifizierung einzelner Aufnahmen. Entsprechend ersetzt der ISRC beispielsweise nicht die Werkanmeldung bei der SUISA oder die Anmeldung für die Verteilung der SWISSPERFOM.
Der ISRC ist ein zwölfstelliger Schlüssel. Er verschlüsselt nacheinander: Ländername (zwei Stellen), Erstinhaber (drei Stellen), Jahr der Vergabe des ISRCs (zwei Stellen) und die Aufnahme selbst (fünf Stellen).
Der ISRC ist alphanumerisch unter Verwendung der Buchstaben des römischen Alphabets sowie der arabischen Zahlen 0-9. Wie andere wichtige internationale Normen wird er von der International Organization for Standardization (ISO) und dem Deutschen Institut für Normung (DIN) herausgegeben und gepflegt. Er ist in vier Teile gegliedert:
Nur in seiner schriftlichen Form müssen dem Code auch die Buchstaben „ISRC“ voranstehen und werden die vier Bestandteile der Übersichtlichkeit halber durch Bindestriche voneinander getrennt. Bei dem Eintrag des ISRC in Datenbanken oder in den Subcode der CD-Aufnahmen (siehe auch Punkt 16) ist unbedingt immer nur die einfache 12-stellige Darstellungsform zu wählen, ohne Leerschläge und/oder Bindestriche
Der Länderschlüssel kennzeichnet das Land, von dessen lokaler ISRC-Vergabestelle der Erstinhaberschlüssel (siehe Punkt 11) vergeben wurde, damit ist häufig, aber nicht zwingend, das Land gemeint, in dem der oder die Erstinhaber:in der Aufnahme seinen Sitz hat. Er besteht aus zwei Buchstaben, die jedem Land durch die ISO (International Organization for Standardization) zugeteilt worden sind. In der Schweiz ist das „CH“ und in Liechtenstein „LI“.
Der Erstinhaberschlüssel bezeichnet das Label oder den Artist, welches / welcher die Aufnahme codiert. Jeder Tonträgerhersteller kann von seiner nationalen Agentur einen Erstinhaberschlüssel zugeteilt bekommen. Der Erstinhaberschlüssel ist alphanumerisch und besteht aus drei Zeichen (beispielsweise „H70“).
Mit dem Erwerb eines ISRC Professional (siehe Punkt 6) erwirbt man einen eigenen Erstinhaberschlüssel und ist somit berechtigt, eigenständig ISRC zu vergeben. Mit dem Erwerb eines ISRC Start-Up (siehe Punkt 5) erwirbt man zwar 25 ISRC, aber keinen eigenen Erstinhaberschlüssel – es wird der Erstinhaberschlüssel von IFPI Schweiz verwendet (AAA, bzw. AAV für Musikvideos).
Der Jahresschlüssel gibt das Jahr an, in dem der ISRC für die jeweilige Aufnahme vergeben wird. Der Code besteht aus den letzten beiden Zahlen des Jahres, in dem der ISRC der Aufnahme zugeordnet wird. Es zählt also das Jahr, in welchem der ISRC mit der Aufnahme im Mastering-Prozess (oder digital) verbunden wird.
Wird ein Stück beispielsweise 2019 aufgenommen, aber erst 2021 gemastert und mit einem ISRC verbunden, so ist der Jahresschlüssel „21“ zu vergeben.
Der vom Erstinhaber oder der Erstinhaberin zu vergebende Aufnahmeschlüssel besteht aus fünf Ziffern. Die Codierung sollte üblicherweise fortlaufend erfolgen. Der oder die Erstinhaber:in kann andere Codierungssysteme, die aus betrieblichen Gründen sinnvoll sind, in den ISRC integrieren – vorausgesetzt, dass diese Systeme auf numerischer Basis aufgebaut und höchstens fünfstellig sind. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Gesamt-Code zwölfstellig ist. Fehlende Stellen müssen dementsprechend mit Nullen aufgefüllt werden (z.B. ISRC CH-A38-21-00001).
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