30.12.2017 – Nachdem Streamingdaten schon seit 2014 den Single-Charts beigemischt werden, wird dies ab der ersten Charts-Ausgabe 2018 auch bei den Album-Charts der Fall sein.
Dabei werden die drei meistgestreamten Titel eines Albums auf den Streaming-Durchschnitt der übrigen Titel heruntergestuft. Die Streams der anderen Titel werden unverändert gezählt. Die Summe der Streams der drei abgewerteten Top-Titel und aller anderen Titel des Albums wird dann durch den Faktor 10 (allgemeine durchschnittliche Anzahl Titel pro Album) geteilt und nach dem aktuellen Beimischungsfaktor den Downloads und physischen Verkäufen hinzugerechnet.
Diese Methode lehnt sich stark an das in Europa vorherrschende Beimischungsmodell an, mit dem Unterschied, dass dort meistens nur die zwei meistgestreamten Titel nicht berücksichtigt werden. Die Chartskommission hat sich zur Streichung der drei Top-Titel entschieden, um damit eine klare Abgrenzung zu den Single-Charts zu gewährleisten, wo in der Regel nur drei Titel pro Act zugelassen sind.
Weitere Informationen zur Hitparade und das aktuelle Reglement finden Sie hier.
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