Über diesen Blog
Was sind die Dos und Don’ts innerhalb der Schweizer Musikbranche? Ob für Neueinsteigende oder daran interessierte: Mit diesem Blog schafft IFPI Schweiz Klarheit, gibt Rat und hilft, das Schweizer Musikschaffen besser zu verstehen. Weil gute Musik einen professionellen Umgang mit ihr verdient.
18.01.2022 – Was ist nötig, um mit einer Single oder einem Album in die Offizielle Schweizer Hitparade einzusteigen? Die Antwort erscheint denkbar einfach: Man sollte möglichst viele Einheiten der eigenen Single und/oder des eigenen Albums im heimischen Markt absetzen.
Es gibt jedoch immer wieder Veröffentlichungen, die nicht den Vorgaben des Reglements der Offiziellen Schweizer Hitparade entsprechen und deshalb nicht für die Schweizer Hitparade gewertet werden können – oftmals zum Ärgernis der Betroffenen.
Das mit dem Hit-Schreiben können wir Ihnen nicht abnehmen. Aber wir zeigen Ihnen, wie Sie technisch die optimalen Voraussetzungen schaffen, damit Ihre Single oder Ihr Album in die Schweizer Hitparade einsteigt.
1. In welchen Formaten kann ich mein Produkt veröffentlichen?
Die Wahl der Formate für Ihr Produkt ist weitestgehend Ihnen überlassen. Sie können diese physisch in den gängigen Formaten als CD, Musikkassette (MC) oder Vinyl verkaufen und/oder digital als Download oder per Streaming zur Verfügung stellen. Dabei ist es Ihnen überlassen, ob Sie Ihr Produkt nur digital anbieten oder auch physisch. Wichtig ist einzig, dass Sie Ihr Produkt bei Verkaufsstellen anbieten, welche für die Ermittlung der Schweizer Hitparade relevant sind. Als Verkaufsstellen gelten im digitalen Raum beispielsweise auch Streamingservices wie Apple Music, Deezer oder Spotify.
2. Was ist denn eine relevante Verkaufsstelle?
Die GfK Entertainment AG ermittelt als unabhängiges Marktforschungsinstitut die Schweizer Hitparade im Auftrag von IFPI Schweiz. Dies geschieht anhand wöchentlicher Verkaufszahlen, welche von Verkaufsstellen eines Händlerpanels gemeldet werden. Verkäufe von Verkaufsstellen, welche diesem Händlerpanel nicht angehören, werden für die Ermittlung der Hitparade nicht berücksichtigt.
Im Reglement der Offiziellen Schweizer Hitparade ist präzise geregelt, welche Verkaufsstellen meldeberechtigt sind und welche von GfK Entertainment aufgenommen werden können. Als Label und/oder Artist können Sie im Grunde davon ausgehen, dass alle allgemein bekannten grösseren physischen wie digitalen Verkaufsstellen an die GfK melden. Eine Auswahl an legalen Streaming- und Downloadanbietern gibt es hier.
Sollten Sie Ihren eigenen physischen oder digitalen Labelshop als Verkaufsstelle anmelden wollen, so müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
Physische Verkaufsstellen müssen in der Schweiz ansässig sein.
Online-Verkaufsstellen müssen eine «.ch-Domain» und/oder ihren Firmensitz bzw. eine Niederlassung in der Schweiz haben.
Das Musikangebot an die Konsumierenden muss permanent sein.
Das Repertoire der Verkaufsstellen muss aus mindestens 200 konstant angebotenen Produkten bestehen oder aus marktforscherischer Sicht sonst wie relevant sein.
Eine vollständige Liste der Voraussetzungen findet sich im Reglement der Offiziellen Schweizer Hitparade unter der Ziffer 4.2.
3. Kann ich mein Produkt nur über meinen Labelshop veröffentlichen?
Nehmen wir an, Ihr Labelshop erfüllt die Voraussetzungen, um in das Händlerpanel der GfK aufgenommen zu werden, so ist das nur die halbe Miete. Damit sich Ihr Produkt für die Hitparade qualifiziert, muss es Verkaufsmeldungen aus zwei Verkaufsstellen (physisch oder digital) auf sich vereinen.
Falls Sie Ihren Labelshop als Verkaufsstelle anmelden, sollten Sie sich also bewusst sein, dass Sie Ihr Produkt trotzdem noch über mindestens eine weitere Verkaufsstelle vertreiben sollten (zur Erinnerung: Streamingservices wie Apple Music oder Spotify zählen auch als Verkaufsstelle). Ansonsten qualifiziert sich das Produkt nicht für die Schweizer Hitparade.
4. Wie teuer sollte ich mein Produkt verkaufen?
Wenn wir den Aspekt des Geldverdienens oder zumindest der kostendeckenden Arbeit beiseiteschieben und uns nur auf einen Einstieg in die Schweizer Hitparade konzentrieren, so lautet die Antwort: Der Preis spielt (fast) keine Rolle.
In der Schweiz wird die Hitparade nach absoluten Verkaufszahlen ermittelt. Der Verkauf einer CD zählt ebenso als eine verkaufte Einheit, wie der Verkauf einer Vinylplatte. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vinylplatte zu einem höheren Preis abgesetzt wird als die CD. Wenn wir also davon ausgehen, dass der Preis die Nachfrage bestimmt, so werden mehr Produkte abgesetzt, wenn diese günstiger verkauft werden. Das beste Verkaufsargument bleibt aber ohnehin gute Musik.
Im Digitalen Verkauf wird die Schweizer Hitparade bei den Downloads auch gemäss Anzahl verkaufter Einheiten erhoben. Im Audio-Streaming wird jedoch ein Beimischungssatz verwendet, anhand dessen berechnet wird, wie viele Premium-Streams (auch Subscription Streams) nötig sind, um das Werteäquivalent eines Downloads zu erreichen. Zurzeit (Stand April 2022) ist ein Download soviel wert wie 267 Premium-Streams.
Im Beimischungssatz für das Premium-Streaming ist zusätzlich eine Aktiv-/Passiv-Gewichtung enthalten. Denn die Schweizer Hitparade bildet den aktiven Musikkonsum der Schweizer Bevölkerung ab. Deshalb werden nur Premium-Streams gewertet, bei welcher sich der Hörer oder die Hörerin aktiv für den Konsum entschieden hat. Premium-Streams, welche durch den Algorithmus von Playlists zustande kommen, werden nicht gewertet.
5. Wenn für die Ermittlung der Schweizer Hitparade nur Einheiten zählen, sollte ich mein Produkt nicht kostenfrei veräussern?
Für Promotionszwecke wäre es ein gelungener Schachzug, als Newcomer mit einer kostenfreien Single gleich die Schweizer Hitparade zu stürmen. Gratis-Abgaben von Alben und Singles zählen jedoch nicht für die Ermittlung der Offiziellen Schweizer Hitparade.
Abzusehen ist auch von Lockvogel- sowie Wühltisch-Angeboten: In beiden Fällen wird das Produkt deutlich unter dem Einstandspreis gehandelt, weshalb es nicht in der Ermittlung berücksichtigt werden kann.
6. Darf ich mein Produkt in einem Bundle anbieten?
Wie bereits erwähnt, bildet die Schweizer Hitparade den aktiven Musikkonsum der Schweizer Bevölkerung ab. Massgebend ist also, ob der oder die Konsumierende mit einem aktiven Kaufentscheid Ihre Musik erwerben will.
Kauft Ihnen der oder die Konsumierende beispielsweise ein Getränk ab und erhält zusätzlich als Beigabe Ihr Album, dann zählt dieses nicht für die Ermittlung der Hitparade. Das Album wäre dabei ein «Premiumprodukt», welches den Kaufentscheid des Getränks wahrscheinlich unterstützt, jedoch nicht ausschlaggebend dafür ist.
Anders verhält es sich, wenn Alben mit artfremden Produkten (beispielsweise T-Shirts) als Bundle verkauft werden, wobei alle Produkte einen klaren Bezug zum Artist beziehungsweise dem Album haben müssen.
Nicht für die Hitparade zugelassen sind Bundles beispielsweise mit Geldscheinen, Gutscheinen, Losen, Gewinnspielen, illegalen Produkten und/oder weiteren Teilnahme- und Zugangsberechtigungen (bspw. TV-Shows, Freizeitaktivitäten).
7. Kann ich mein Produkt auch in verschiedenen Versionen anbieten?
Ja, das ist möglich. Ob Sie einen Remix Ihrer Single veröffentlichen oder Ihre Albumversion um weitere Bonustitel ergänzen: Für die Hitparade zählen beide Varianten zum bisherigen Standardprodukt.
Sollten Sie Ihr Album oder Ihre Single in verschiedenen Sprachen veröffentlichen, werden diese für die Hitparade trotzdem als ein Produkt gewertet. Dabei sollte jedoch der Inhalt derselbe bleiben.
8. Wann sollten Sie das Produkt veröffentlichen?
Die Schweizer Hitparade wird jede Woche neu ermittelt. Die Chartwoche beginnt jeweils am Freitag und endet am Donnerstag. Damit Ihr Titel also die vollen sieben Tage gewertet wird, sollten Sie ihn an einem Freitag veröffentlichen.
9. Wann wissen Sie, ob es Ihr Produkt in die Hitparade geschafft hat?
Jeden Sonntag nach der Hitparaden-Sendung auf Radio SRF 3 werden die Top 100 der Alben und Singles auf Hitparade.ch veröffentlicht. Am Sonntag um 16 Uhr der jeweiligen Chartwoche sollten Sie also frühestens Bescheid wissen.
10. Sie sind auf der Nummer 1 in die Offizielle Schweizer Hitparade eingestiegen?
Wir gratulieren ganz herzlich. Sofern es sich um einen einheimischen Artist handelt, verleihen Ihnen GfK Entertainment und IFPI Schweiz Ihrem Erfolg zu Ehren einen Number 1 Award.
Sollten Sie weitere Fragen zum Einstieg in die Schweizer Hitparade haben, führen Sie sich das Reglement zu Gemüte oder melden Sie sich bei uns: Kontakt.
PS: Falls Sie wissen wollen, welche Songs es inhaltlich am häufigsten in die Hitparade schaffen, empfehlen wir die folgende Analyse aus 50 Jahren Hitparade: Hier.
Alle weiteren Artikel finden Sie auf unserem Blog «How to Swiss Music Biz».
Text: Marco Büsch
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